Der Entwurf der Novelle des Windenergieerlasses NRW ist heute am 20.05.2015 in die Verbändeanhörung gegangen. Eine Novelle des Windenergieerlasses ist geboten, da seit der Veröffentlichung des aktuell gültigen Windenergieerlass im Jahr 2011 eine Vielzahl von Urteilen im Bereich der Windenergie gefällt wurden, deren Auswirkungen im Windenergieerlass beachtet werden sollten.
Besonders das Urteil des OVG Münster zu harten und weichen Tabuzonen hatte zu Fragen aus Kommunen geführt („Bürener Urteil“). Zu diesen Fragestellungen werden im Entwurf der Novelle ausführliche Erläuterungen zur Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen sowie das Prüfverfahren bei der Planung von Konzentrationszonen näher eingegangen.
Zudem geht der Entwurf konkret darauf ein, was bei der Planung beachtet werden muss, wenn eine Kommune zusätzliche Konzentrationszonen ausweisen möchte bzw. vorhandene Konzentrationszonen wegfallen sollen.
Auch Aspekte zur Beachtung des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Möglichkeit, auch den Wald für die Windenergie zu öffnen, wurden u.a. neu gefasst und ausführlich erläutert. Der gesamte Entwurf ist über die Homepage des MKULNV NRW abrufbar.
Bis zum 26.06.2015 können die Verbände nun Stellung zum Entwurf nehmen und ihre Anmerkungen und Anregungen an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW senden. Am 16.06.2015 wird zudem ein Anhörungstermin für die Verbände stattfinden, bei dem die Verbände mündlich Stellung nehmen können.


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