Bis zum Vorliegen der NRW-Studie zu den Risiken und Umweltauswirkungen einer Förderung von unkonventionellem Erdgas werden mögliche Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg nicht entschieden. Darauf hatten sich alle Beteiligten im Frühjahr dieses Jahres geeinigt. Von dieser Regelung waren bisher jedoch alle bergbaulichen Anträge auf Bohrungen betroffen, auch wenn sie nicht in Zusammenhang mit der umstrittenen Fracking-Technologie standen.
Mit einem Erlass definiert nun die Landesregierung die Anträge, die nicht unter das Moratorium fallen. So können nun wieder Geothermiebohrungen bis 1000m Tiefe und die Aufsuchung und Gewinnung von Grubengas ohne hydraulische Behandlung des Untergrundes beantragt und genehmigt werden. Aufsuchungstätigkeit im Rahmen von unkonventionellem Erdgas können nur getätigt werden, wenn das Unternehmen keine Bortätigkeiten unternimmt, in denen das umstrittene Fracking geplant, direkt oder indirekt vorbereitet oder technisch möglich ist.
Der umstrittene Einsatz von giftigen Chemikalien zum hydraulischen Aufbrechen des Gesteins wird also nach wie vor zurzeit in NRW nicht genehmigt. Der vollständige Erlass kann hier abgerufen werden. Eine Pressemitteilung des Wirtschafts- und des Umweltministeriums kann hier nachgelesen werden.
Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Bereich unkonvetionellem Erdgas kann in unserem Newsletter dazu nachgelesen werden. Möchten Sie zukünftig diese Informationen direkt erhalten, schicken Sie bitte eine E-Mail an saskia.ellenbeck@landtag.nrw.de.
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