Beihilfeverfahren

EU-Beihilfeverfahren gegen die Besonderen Ausgleichsregelungen im EEG eröffnet

In den letzten vier Jahren hat die schwarz-gelbe Bundesregierung Teilen der Industrie in Deutschland ohne Verstand Rabatte bei der Ökostrom-Umlage gewährleistet. Nun erhält sie die Quittung für diese Lobbypolitik. So stellt die EU-Kommission die milliardenschweren Ökostrom-Geschenke an die deutsche Industrie in Frage und wird prüfen, ob die den stromintensiven Unternehmen gewährte Teilbefreiung von einer Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland (sogenannte „EEG-Umlage“) mit EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Für die Erneuerbaren-Energien-Branche ist die Meldung aus Brüssel jedoch beruhigend. Denn die Kommission hat festgestellt, dass die Förderung über das EEG im Einklang mit den geltenden EU-Leitlinien steht. Nach den Spekulationen der letzten Wochen über eine Prüfung der gesamten Erneuerbaren-Energien-Förderung in Deutschland wird so endlich die dringend notwendige Planungssicherheit für die Erneuerbaren Energien wieder hergestellt.

Wir Grünen fordern schon lange, dass die Ausnahmeregelungen für die Unternehmen in Deutschland endlich so gestaltet werden, dass sie, wie ursprünglich vorsehen, nur noch die Unternehmen begünstigen, die energieintensiv arbeiten und im internationalen Wettbewerb stehen. Auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland würde dies eine Entlastung bedeuten. Die neue Bundesregierung muss nun ihre Hausaufgaben machen und eine EU-rechtskonforme Lösung finden.

Meine Pressemitteilung zu diesem Thema findet sich hier. Die Pressemitteilung der EU-Kommission ist hier abrufbar.

 

 

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