Für großes Medieninteresse sorgte in dieser Woche die Meldung über die Explorationsvorhaben von Exxon Mobile und anderen im Bereich des unkonventionellen Erdgas in NRW. Die Firmen Exxon und Wintershall haben bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg um Genehmigungen für Erdgas-Probebohrungen im Rheinland, Ruhrgebiet und Münsterland ersucht. Seit dem Jahr 2008 läuft bereits eine erste Probebohrung zur Suche nach Erdgas in Oppenwehe im Kreis Minden-Lübbecke.
Die Förderung von heimischen Rohstoffen und insbesondere von Gas ist zunächst einmal positiv. Erdgas wird auf dem Weg zu einer Energieversorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern noch für lange Zeit benötigt und ist ein bewährter Energielieferant für flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit hohem Wirkungsgrad. Im Sinne der Versorgungssicherheit ist es sinnvoll, in Deutschland vorhandene Vorkommen zu nutzen. Derzeit wird schon etwa ein Fünftel des deutschen Erdgasverbrauchs in Deutschland gefördert.
Bei den in unserem Bundesland erwarteten Erdgasvorkommen handelt es sich jedoch um sogenanntes unkonventionelles Erdgas, das nur mit deutlich höherem technischem Aufwand gefördert werden kann, als dies bei herkömmlichen Erdgasfeldern etwa in der Nordsee oder Russland der Fall ist. Dort strömt das Gas im Gegensatz zum unkonventionellen Erdgas aufgrund des hohen natürlichen Gasdrucks in den Lagerstätten in ausreichendem Maße durch die Fördereinrichtungen an die Oberfläche.
Da jedoch bereits in den USA sehr negative Erfahrungen insbesondere mit der Methode des Fracing, das zur Förderung des unkonventionellen Erdgases benötigt wird, gemacht wurde, muss die Anwendung dieser Technik in NRW genauesten geprüft und die Risiken abgeschätzt werden. In meiner Funktion als Sprecherin für Klimaschutz und Energiepolitik habe ich beim verantwortlichen Landesministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr um einen aktuellen Sachstand gebeten. Minister Voigtsberger gab mir offen und detailliert Auskunft. Das Antwortschreiben findet sich hier.
Bis jetzt sind in NRW nur Lizenzen für Probebohrungen zur Suche nach Lagerstätten unkonventionellen Erdgases erteilt worden und noch keine Genehmigungen zur Förderung möglicher Vorkommen. Ob diese Förderlizenzen beantragt werden, hängt vom Ergebnis der Explorationsmaßnahmen ab. Minister Voigtsberger machte deutlich, dass die Einhaltung der Vorgaben zum Umweltschutz bei denkbaren zukünftigen Fördermaßnahmen von behördlicher Seite streng überwacht werden wird. Ich zitiere aus dem Antwortschreiben: „Zur Einhaltung insbesondere der berg-und umweltgesetzlichen Regelungen und Vorgaben werden erforderlichenfalls Festlegungen in Form von Nebenbestimmungen zur Zulassung oder Anordnungen getroffen, deren Einhaltung im Rahmen der bergbehördlichen Aufsicht kontrolliert wird. Dies wird selbstverständlich ebenso der Fall sein, wenn bei der Bergbehörde die Zulassung von Betriebsplänen beantragt wird, die die Anwendung neuartiger Techniken und Technologien zur Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten zum Gegenstand hätten.“
Gleichzeitig ist es für uns GRÜNE sehr wichtig, Transparenz über eingesetzte Förderverfahren und deren Auswirkungen zu gewährleisten. Wir müssen sicherstellen, dass die Umwelt und insbesondere Grund- und Trinkwasser nicht beeinträchtigt werden. Ein erster Schritt in diese Richtung war die offene Antwort des NRW-Wirtschaftsministers auf meine Anfrage, was im Gegensatz zur Informationspolitik der Bundesregierung in dieser Sache steht. Eine weitergehende Beteiligung der Öffentlichkeit und eine uneingeschränkte Aufklärung über Risiken und Herausforderungen ist für den weiteren Prozess unabdingbar.
Eine Übersicht zu Hintergrundinformationen zum Thema Unkonventionelles Erdags hat der energiepolitische Sprecher der GRÜNEN Bundestagsfraktion Oliver Krischer MdB zusammengestellt und lässt sich hier finden:
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