Datteln IV

Kleine Anfrage: Nimmt die Landesregierung einen vermeidbaren Anstieg der Quecksilberbelastung in Nordrhein-Westfalen in Kauf?

Quecksilber aus Kraftwerksabgasen sind ein großes Gesundheitsrisiko, mit dem sich die Grüne Landtagsfraktion seit Jahren beschäftigt. So haben wir schon 2014 ein Fachgespräch zu den Möglichkeiten der Quecksilberreduktion geführt und auch das NRW-Umweltministerium hat in der vergangenen Legislaturperiode Maßnahmen vorangetrieben, um  den Eintrag des gefährlichen Schwermetalls Quecksilber in die Umwelt weiter deutlich zu reduzieren.

Die neue Landesregierung setzt diesen Kurs nicht fort: Mit ihrem Teilrücknahmebescheid vom 23. Februar 2018 hat die Bezirksregierung Münster Uniper, dem Betreiber des seit Jahren juristisch umstrittenen Kohlekraftwerks Datteln IV, nachträglich einen höheren Quecksilberausstoß gestattet. Dieser Teilrücknahmebescheid bezieht sich auf einen Erlass vom 14. Dezember 2016, mit dem der damalige Umweltminister die Genehmigungsbehörde angewiesen hatte, den Quecksilbergrenzwert von 0,004 mg/m3 zum Schutz der menschlichen Gesundheit zu halbieren. In der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 19.01.2017 wurde daraufhin ein Emissionsgrenzwert von 0,002 mg/m3 festgelegt. Dagegen hatte Uniper vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage eingereicht, diese jedoch auf Grund des oben genannten Teilrücknahmebescheids zurückgezogen.
Industrieanlagen in Nordrhein-Westfalen verursachen mit etwa drei Tonnen Quecksilberemission pro Jahr fast ein Drittel der Quecksilberemissionen in Deutschland. Hauptemittenten in NRW sind die Kohlekraftwerke mit etwa zwei Tonnen Quecksilber im Jahr. Damit stammt die Hauptemissionsfracht an Quecksilber aus dem Energiesektor. Dabei könnte der Quecksilberausstoß in NRW laut eines Gutachtens, das vom Umweltministerium im April 2016 veröffentlicht wurde, durch technische Nachrüstungen um 80 Prozent gesenkt werden. In anderen Ländern gehören strengere Quecksilbergrenzwerte ebenso zum Standard wie technische Lösungen zur Nachrüstung. Diese Technologien werden beispielsweise in den USA eingesetzt, wurden aber in Deutschland entwickelt und patentiert, sodass sie auch für deutsche Industrieanlagen und Kraftwerke zur Verfügung stünden.
Über die Luft gelangt Quecksilber in unsere Gewässer und durch den Verzehr von Fisch auch in unsere Nahrungskette. So reichert sich das Schwermetall schließlich im menschlichen Körper an, was wiederum zu chronischen und folgenschweren Quecksilbervergiftungen führen
kann. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit der Menschen und zum Schutz der Natur muss die Eintragung von Quecksilber in die Umwelt grundsätzlich reduziert werden.

Gemeinsam mit meinen Fraktionskolleg*innen Norwich Rüße und Barbara Steffens frage ich vor diesen aktuellen Entwicklungen mit der Kleinen Anfrage: Nimmt die Landesregierung einen vermeidbaren Anstieg der Quecksilberbelastung in Nordrhein-Westfalen in Kauf?

In ihrer Antwort behauptet die Landesregierung, dass sie im Grunde gezwungen war, mit dem Teilrücknahmebescheid von Ende Februar 2018 den genehmigten Emissionsgrenzwert auf den ursprünglich von Uniper beantragten zu verdoppeln.

Als Begründung wird auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes verwiesen, in welchem für ein anderes Kraftwerk entscheiden wurde, dass das sogenannte Phasing-Out-Gebot, also die schrittweise Beendigung des Eintrags von Quecksilber in Gewässer, „derzeit nicht in vollziehbarer Weise konkretisiert“ sei. Vor diesem Hintergrund sei die Festsetzung eines strengeren Grenzwertes als 0,004 mg/m3 rechtlich zweifelhaft.

Aus meiner Sicht  ist dieses Argument vorgeschoben, da es sich in dem betreffenden Urteil um einen anderen Sachverhalt handelte. Die Chancen standen nicht schlecht, dass auch der strengere Grenzwert vor dem OVG Münster Bestand gehabt hätte, zumindest aber hätte das Urteil abgewartet werden müssen.

So trägt das MULNV die Verantwortung dafür, sollten in Zukunft bis zu 112 kg Quecksilber pro Jahr mehr durch das Kraftwerk Datteln IV ausgestoßen werden. Eine Schande für ein Ministerium, das eigentlich für den Schutz unserer Gesundheit und Umwelt zuständig ist.

Antwort: Nimmt die Landesregierung einen vermeidbaren Anstieg der Quecksilberbelastung in Nordrhein-Westfalen in Kauf?

 

 

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