Die Politik der Landesregierung in Sachen Windenergie gleicht in den vergangenen Monaten einem Schlingerkurs: Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart zeigte sich in der Presse am 25.10.2017 fest davon überzeugt, dass die derzeit etwa 5.000 Megawatt umfassende Gesamtleistung der rund 3.500 Windenergieanlagen in NRW bis 2022 fast verdoppelt werden kann.
Entsprechend hat sich die Landesregierung im Bundesrat dafür eingesetzt, dass die in 2018 ausgeschriebene Windenergie-Leistung erhöht wird (Bundesrat Drucksache 3/18). Dies würde allerdings dem Windenergieausbau in NRW wenig nützen, wenn die Landesregierung auf der anderen Seite ihre landespolitischen Pläne zur Windenergie-Fesselung tatsächlich wie geplant umsetzt. Der Entwurf für einen überarbeiteten Windenergieerlass und die Änderungsvorschläge am Landesentwicklungsplan sind zusammen geeignet, Genehmigungen an neuen Standorten fast unmöglich zu machen. Von einem höheren bundesweiten Ausschreibungsvolumen würden folglich nur bereits genehmigte Projekte in NRW oder aber die anderen Bundesländer profitieren.
Herr Minister Pinkwart geht ganz offensichtlich davon aus, einen Großteil des Zubaus über das Repowering von Altanlagen erreichen zu können. Laut Landesregierung sind noch 1.915 Anlagen mit 1.851 MW Leistung mit Inbetriebnahmedatum vor 2005 in Betrieb. Dies sind die Anlagen, die bis zum Jahr 2022 für das Repowering vornehmlich infrage kommen. Bisher wurde von diesen Anlagen erst ein Bruchteil repowert.
Doch die Landesregierung überschätzt das Potential des Repowering weit. Der technische Fortschritt und die weitere Entwicklung der Windenergie haben zu deutlich größeren Anlagen geführt, die u.a. größere Abstände zur Wohnbebauung benötigen. Daher kommen die meisten
der Standorte von Altanlagen für neue Anlagen nicht mehr infrage. Gerade wenn es sich um Einzelstandorte außerhalb von Konzentrationszonen handelt, ist eine Genehmigung dort nach heutigem Stand nur noch selten möglich. Die meisten Kommunen in NRW haben von ihrer
Steuerungsmöglichkeit Gebrauch gemacht und Konzentrationszonen für die Windenergie festgelegt, die die Genehmigung von Windenergieanlagen außerhalb dieser Bereiche in aller Regel ausschließt.
Für das Repowering kommen folglich in NRW in Zukunft vornehmlich Altstandorte innerhalb von Konzentrationszonen infrage. Darüber hinaus unterliegen Repowering-Projekte den gleichen Genehmigungsvoraussetzungen und müssen genauso einen Zuschlag im Ausschreibungsverfahren nach EEG 2017 erhalten, um einen Vergütungsanspruch für den produzierten Strom zu haben.
Mit meiner Kleinen Anfrage Überschätzt die Landesregierung das Potenzial für das Repowering von Windenergieanlagen? frage ich die Landesregierung nach den tatsächlichen Potenzialen des Repowerings in NRW und danach, wie viele Altanlagen tatsächlich innerhalb von Konzentrationszonen stehen, in denen die Errichtng von modernen, etwa 200 Meter hohen Neuanlagen möglich ist.
Auch bei der Antwort zu dieser Anfrage zeigt sich einmal mehr: Die Landesregierung weicht aus, gibt keine Infos preis, läßt es im Dunkeln, wie Pinkwart zu seinen Äußerungen kommt. Verweist auf die Zukunft. All das deutet darauf hin, dass die landesregierung planlos handelt und das Thema am am liebsten aussitzen will.
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