Braunkohle

Unnötige Rodung: Wie viel Zeit bleibt dem Hambacher Wald?

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster sieht laut seinem Beschluss vom 1. Dezember 2017 Klärungsbedarf bei der Frage, welche Bedeutung die existierenden Flächen des Hambacher Waldes für die Bechsteinfledermaus besitzt. Dies soll nun durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Die Rodungsarbeiten im verbleibenden Wald wurden daher zunächst eingestellt und können frühestens am 1.Oktober 2018 wieder aufgenommen werden. Durch die Einstellung der Rodungsarbeiten muss das bergbautreibende Unternehmen RWE Power keine Einschnitte in der Kohleförderung befürchten, da es ausreichend Flächen für den Abbau – auch im Tagebau Hambach – bereits zur Verfügung hat.
 
Vor diesem Hintergrund habe ich die Landesregierung gefragt: Unnötige Rodung: Wie viel Zeit bleibt dem Hambacher Wald?
In der Kleinen Anfrage frage ich nach dem bisherigen und zukünftigen Kohlebedarf der Kraftwerke und den Abbaumengen der Tagebaue im Rheinischen Revier sowie nach dem aktuellen Abstand des Tagebaus zu den noch ungerodeten Bereichen des Hambacher Waldes sowie den abbautechnisch notwendigen Abständen der gerodeten Bereiche zur Tagebaukante.
Aus der Antwort der Landesregierung wird klar: Die BraunkohleCut forest digger in bkgrdförderung im Tagebau Hambach könnte mehr als ein Jahr ohne Rodungen weitergeführt werden, eine weitere Vernichtung des Hambacher Waldes ist in der Rodungssaison 2018/2019 abbaubedingt überhaupt nicht erforderlich. Denn zwischen der Abbaukante des Tagebaus bis zum Restwald liegen 150 Hektar - bei einem prognostizierten Flächenverbrauch pro Jahr von 80 bis 100 Hektar.
Es gibt keinen Grund den Hambacher Wald schon ab Herbst 2018 zu roden. Es kann nicht sein, dass RWE in der nächsten Rodungssaison vollendete Tatsachen schafft während in Berlin die Kohlekommission der Großen Koalition über den Kohleausstieg verhandelt. Solange nicht klar ist, wann und wie der Kohleausstieg kommt, brauchen wir brauchen ein Moratorium, das verhindert, dass beipielsweise der Hambacher Wald unwiederbringbar verloren geht.

Das Aussetzen der nächsten Rodungen würde auch genügend Zeit geben für eine wirklich unabhängige Überprüfung der Schutzbedürftigkeit des Hambacher Waldes.

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