Der untertägige Betrieb der letzten Steinkohlezeche im Ruhrrevier hat natürlich auch Auswirkungen auf die Oberfläche, so zum Beispiel durch großflächige Absenkungen. Da es berechtigten Anlass zu Zweifeln gibt, frage ich die Landesregierung: Werden die zulässigen Maximalsenkungen durch das Bergwerk Prosper-Haniel überschritten?
Die sei, ganz knapp zusammengefasst, nicht der Fall, so beantwortet das Pinkwart-Ministerium unsere Kleine Anfrage. Weder sei die zugelassene maximale Tiefe der Absenkungen überschritten worden, noch seien Absenkungen über den zugelassenen Bereich hinaus erfolgt.
In der Antwort der Landesregierung heißt es: „Aus der letzten Beobachtung des Senkungsschwerpunkts (April 2017) ist abzuleiten, dass dort ein Senkungsmaß von 9 m erreicht ist. Somit ist im Baufeld Prosper-Nord des Bergwerks Prosper-Haniel keine Überschreitung des in Frage 2 genannten Senkungsmaximums eingetreten.“ Unklar bleibt, auf welchen genauen Zeitraum sich sowohl das genehmigte Senkungsmaximum bezieht, als auch die Angabe des bisher eingetretenen Senkungsmaßes. Daher ist für mich die Frage, ob eine Überschreitung des genehmigten Senkungsmaximums eingetreten ist, noch nicht abschließend beantwortet.
Auch bleibt in diesem Zusammenhang unklar, warum eine Genehmigung zur verstärkten Nutzung anderer Abbaubereiche nicht an eine Anpassung des genehmigten Senkungsmaximums im Bereich Prosper Nord gekoppelt wurde. So wurden im Saldo die genehmigten Senkungen und damit die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner weiter erhöht. Ich gebe mich mit der Antwort der Landesregierung nicht zufrieden und hake mit neuer Kleiner Anfrage nach: Nachfrage: Werden die zulässigen Maximalsenkungen durch das Bergwerk Prosper-Haniel überschritten?
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