Die mögliche Gewinnung von unkonventionellem Erdgas mit der Fracking-Methode sorgt bei Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren für erhebliche Verunsicherung. Vor allem die potentielle Gefährdung von Trink- und Grundwasser sowie die Kontaminierung des Untergrunds durch den Einsatz von gesundheitsschädlichen, umwelt- und wassergefährdenden sowie krebserregenden Chemikalien wie auch die teilweise in Niedersachsen schon praktizierte Entsorgung des so genannten Flow-Backs mittels Versenkbohrungen sind dabei ein großer Anlass zur Besorgnis. Die Genehmigungen der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten werden von den Ländern in den jeweiligen Behörden durchgeführt.
Aktuell liegt z.B. in Hessen der Antrag für das Erlaubnisfeld „Adler-South APP“ der Firma BNK zur Entscheidung vor. Das darin beschriebene Gebiet grenzt an die nordrhein-westfälischen Kreise Höxter, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein. In Niedersachsen fanden bereits nahe der nördlichen Landesgrenze Explorationsbohrungen statt, so beispielsweise durch die Firma Exxon Mobil in Bad Laer, angrenzend an die nordrhein-westfälischen Kreise Gütersloh und Warendorf.
Während in NRW bis zur abschließenden Bewertung der Risiken keine Genehmigungen vorgenommen werden, ist der Einsatz der oben beschriebenen Chemikalien im Zuge des Fracking-Verfahrens wenige hundert Meter hinter der nordrhein-westfälischen Landesgrenze zu befürchten. Die Auswirkungen möglicher Kontaminierungen, ob ober- oder unterirdisch, könnten sich dann nicht nur auf kleine Bereiche beschränken. Damit könnten auch Gebiete über die jeweiligen Landesgrenzen hinaus betroffen sein.
Für mich war dies der Anlass, eine so genannte kleine Anfrage an die Landesregierung zu richten, in der ich um die Beantwortung dieser vier Fragen bitte:
- Welche grenznahen Genehmigungsverfahren in anderen Bundesländern sind der Landesregierung bekannt?
- In welcher Form wurden die Landesregierung NRW sowie die unteren Wasserbehörden der betroffenen NRW-Kreise an der Landesgrenze im Zuge der Genehmigungsverfahren von den jeweiligen Genehmigungsbehörden in Niedersachsen und Hessen beteiligt?
- Im Falle einer Beteiligung nordrhein-westfälischer Behörden: Wie ist die Position der Landesregierung bei solchen Beteiligungen?
- Im Falle einer Nichtbeteiligung nordrhein-westfälischer Behörden: Wie stellt sich die Landesregierung eine zukünftige Verwaltungspraxis vor, um länderübergreifend eine Gefährdung für Trink- und Grundwasser ausschließen zu können?
Die Stoßrichtung meiner Anfrage ist klar: Was können wir tun, um die mögliche Grundwassergefährdung durch Fracking im landesgrenzennahen Bereich zu verhindern? Denn schließlich schert sich das Grudwasser nicht um die Grenzen von Bundesländern und Genehmigungen, die in Niedersachsen oder Hessen erteilt werden, haben rasch auch Auswirkungen auf NRW.
Die Geschäftsordnung des Landtags von Nordrhein-Westfalen sieht eine Antwort auf Kleine Anfragen innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen vor.
Meine Kleine Anfrage im Wortlaut findet sich hier.
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