Energie

Landesentwicklungsplan NRW wird erneuert

Jedes Bundesland muss einen überörtlichen, landesweiten Raumordnungsplan erstellen, der die Flächennutzung (etwa für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Rohstoffgewinnung, Landwirtschaft, Energieversorgung und Naturschutz) regelt. Der aktuell gültige Landesentwicklungsplan  stammt aus dem Jahr 1995 und bedarf dringender Veränderungen. So hat das Kabinett am 25. Juni 2013 einen neuen Entwurf beschlossen, der sich damit nun im Beteiligungsverfahren befindet, sodass alle öffentlichen Stellen, Verbände aber auch Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf Stellung nehmen können. Im Entwurf ist vorgesehen, dass Klimaschutz als Querschnittsthema in Zukunft bedacht werden muss. Zudem ist eine Verknüpfung zwischen dem aktuell im Erarbeitungsprozess befindlichen Klimaschutzplan und dem Landesentwicklungsplan vorgesehen, so dass den für den Landesentwicklungsplan relevanten Sachverhalten aus dem Klimaschutzplan auch Rechnung getragen wird. Der Entwurf berücksichtigt außerdem die neuen Ansprüche der Energiewende an die Landesplanung. So konnte ein Fortschritt für die Windenergie erreicht werden indem klare Zielvorgaben für jeden Regierungsbezirk vorgesehen und Windenergieanlagen im Wald nun grundsätzlich möglich sind, sofern wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Entwurf für den Landesentwicklungsplan sowie eine genaue Beschreibung, wie eine Beteiligung möglich ist, kann hier unter dem Reiter „Beteiligungsverfahren zum neuen Landesentwicklungsplan“ abgerufen werden.

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