Die „Kommission Wachstum, Struktur und Beschäftigung“ (sog. „Kohlekommission“) hat in einem Abwägungsprozess unter Beteiligung eines breiten Spektrums gesellschaftlicher Organisationen am 26. Januar 2019 den Einstieg in den Ausstieg aus der Kohleverstromung in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen und dabei eine fast einstimmige Kompromisslösung gefunden.
Diese sieht vor, dass bis 2022 insgesamt 12,5 Gigawatt (GW) Kohlekraftwerke vom Netz gehen sollen, davon 3 GW Braunkohle im rheinischen Revier sowie zusätzlich gut 2 GW Braunkohlekraftwerke, die bereits zur Stilllegung beziehungsweise zum Übergang in die Reserve angemeldet sind. Weitere Kraftwerke sollen Zug um Zug in den Folgejahren aus der Produktion genommen werden, ehe dann spätestens im Jahr 2038 die Stromgewinnung aus Braunkohle ein Ende finden soll.
Dies hat ebenfalls Auswirkungen auf die Kohleförderung im Rheinischen Revier, denn „die vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken geht mit einer Verkürzung der bisher geplanten Laufzeiten und einer gegebenenfalls erforderlichen Verkleinerung von Tagebauen einher.“
Mittels 12 einzelner Kleiner Anfragen haben wir den jeweiligen Restkohlebedarf für die Kraftwerksblöcke im Rheinischen Revier bei der Landesregierung abgefragt.
Nachdem die Landesregierung zunächst die Aussage verweigerte, haben wir mit Verweis auf das Auskunftsrecht von uns Abgeordneten mit zwölf weiteren Kleinen Anfragen nachgehakt. Aus den Antworten ergeben sich Bandbreiten für den Braunkohleverbrauch der einzelnen Blöcke, aus welchen wir unter der Annahme des von der Kohlekommission vorgeschlagenen Ausstiegspfads einen kumulierten Braunkohlebedarf aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II berechnet haben.
Gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen Johannes Remmel und Horst Becker frage ich in einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung nach, von welchem Restbedarf an Braunkohle sie in den Tagebauen Hambach und Garzweiler vor dem Hintergrund der Kohlekommission ausgeht.
In der Antwort der Landesregierung zieht das Wirtschaftsministerium unsere Annahmen in Zweifel mit dem Argument, dass die von ihr berichteten Größenordnungen für den Kohleverbrauch keine belastbare Basis für die Abschätzung des zukünftigen Verbrauches seien. Das ist absurd. Die Landesregierung hat ganz offenbar kein Interesse daran, eine Abschätzung des Restbedarfs an Braunkohle für die Kraftwerke im Rheinischen Revier abzuschätzen und auf dieser Basis, dafür zu sorgen, dass diese noch benötigten Mengen für Menschen und Umwelt mit möglichst wenig Belastungen abgebaut werden.
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