Informationen zur Nord-Süd-Trasse „SuedLink“

Stand: 03.06.2015

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Der Name SuedLink steht für zwei Verbindungen, die im Bundesbedarfsplan für Stromnetze 2013 festgeschrieben wurden. Sie sollen Windstrom aus dem Norden, vor allem Schleswig-Holstein, in den Süden Deutschlands transportieren. Die Anfangs- und Endpunkte sind bereits definiert, nicht jedoch deren genauer Verlauf: Eine Verbindung verläuft von Wilster (Schleswig-Holstein) nach Grafenrheinfeld (Bayern), die andere von Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) nach Großgartach (Baden-Württemberg).

Der SuedLink soll laut Bundesbedarfsplan als Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Trasse gebaut werden. Diese Technologie bietet den Vorteil, dass durch sie Strom über lange Distanzen mit wesentlich geringeren Verlusten transportiert werden kann, als dies bei den üblichen Drehstromleitungen der Fall ist. Eine ausführliche Einführung mit Erläuterungen über das Stromnetz und die Stromversorgung sind in den Fragen und Antworten zu Strom und Stromnetzen zu finden.

Zuständig für den größten Teil der Verbindung ist der Übertragungsnetzbetreiber TenneT. Nur ein kleiner Bereich der Verbindung fällt in die Zuständigkeit des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW, der gemeinsam mit TenneT das Projekt abstimmt und plant.

Haupttrasse und Alternativtrassen für die Verbindung zwischen Wilster und Grafenrheinfeld

Basierend auf den Eckpunkten, die durch den Bundesbedarfsplan Netze vorgegeben werden, hat TenneT verschiedene Trassenkorridore als Verbindung zwischen den beiden Eckpunkten entwickelt und geprüft. Dabei wurden u.a. die Raumwiderstände, d.h. die aktuellen oder geplanten Nutzungen der Flächen, durch die die Trassenkorridore verlaufen, betrachtet. Zudem hat TenneT die Trassenkorridore untereinander nach verschiedenen Kriterien (UmweltSuedLinkauswirkungen, Raumnutzung, Nutzbarkeit von Bündelungspotenzialen mit vorhandenen Infrastrukturtrassen, technische Kriterien und Wirtschaftlichkeit) verglichen, um den aus seiner Sicht bevorzugten Trassenkorridor herauszuarbeiten.

Der Übertragungsnetzbetreiber muss trotz der Favorisierung einer Trasse gegenüber der Bundesnetzagentur transparent seine Abwägung darlegen und darstellen, welche Trassenkorridore er ermittelt hat und wie er zu seiner Entscheidung des bevorzugten Trassenkorridors gekommen ist. Alle Trassenkorridore sowie – falls die Bundesnetzagentur dies für nötig erachtet – weitere, die die Bundesnetzagentur für zielführend erachtet, sind zunächst Teil des Verfahrens.

TenneT hat vier Trassenkorridore für die Verbindung zwischen Wilster und Grafenrheinfeld ermittelt, die in Abbildung 1 dargestellt sind:

  • Trassenkorridor West (türkisfarbener Verlauf)
  • Trassenkorridor Mitte-West (grüner Verlauf)
  • Trassenkorridor Mitte (blauer Verlauf)
  • Trassenkorridor Ost (roter Verlauf)

TenneT bevorzugt den Trassenkorridor Mitte-West, weil dieser laut TenneT bei allen Kriterien im Vergleich zu den drei alternativen Trassenkorridoren am besten abschneide. Allerdings gibt es an dem von TenneT durchgeführten Verfahren Kritik, z.B. durch die betroffenen (Land-)Kreise. Diese haben in der Hamelner Erklärung (s.u.) ihre Vorstellungen und Anmerkungen zusammengefasst.

Stand der Dinge
Die Antragsunterlagen für den ersten Abschnitt des SuedLink zwischen Wilster und Grafenreinfeld wurden bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Nach Sichtung der Unterlagen hat die Bundesnetzagentur TenneT darum gebeten, die Antragunterlagen nachzubessern, ihre Abwägung zwischen den unterschiedlichen Trassenkorridoren transparenter darzustellen und Ergänzungen vorzunehmen. Erst wenn die Bundesnetzagentur rein formal mit den Antragsunterlagen einverstanden ist, d.h. wenn die Antragsunterlagen aus Sicht der Bundesnetzagentur vollständig sind, werden weitere Schritte folgen, die auch eine erste inhaltliche Prüfung beinhalten. Dann werden durch die Bundesnetzagentur sogenannte Antragskonferenzen durchgeführt, in denen neben Behörden u.a. auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre Anregungen und Einwände zum Antrag von TenneT einzubringen. Zudem können hier auch Alternativvorschläge für den Trassenverlauf zur Diskussion gestellt werden.

Das Verfahren der Bundesfachplanung
Der Bundesbedarfsplan für Stromnetze, der u.a. die gesetzliche Grundlage für den SuedLink bildet, legt nur Anfangs- und Endpunkt der Verbindung fest. Alle weiteren Schritte sind Teil der Bundesfachplanung. Diese wird im Folgenden beschrieben und ist in Abbildung 2 schematisch dargestellt.

Schema-BundesfachplanungEs ist Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber basierend auf den im Bundesbedarfsplan festgelegten Anfangs- und Endpunkten Trassenkorridore für die Verbindung zu entwickeln. Dafür erstellen sie zunächst Grobkorridore. Diese basieren auf einer so genannten Raumwiderstandsanalyse, d.h. es wird betrachtet, welche aktuellen oder geplanten Nutzungen der betrachteten Flächen es gibt und ob diese einem Leitungsbau in diesem Bereich entgegensprechen würden. Beispiele hierfür können Siedlungs- oder Naturschutzgebiete sein. Zudem wird betrachtet, ob eine Bündelung mit vorhandenen Infrastrukturtrassen möglich und sinnvoll ist.

Danach entwickelt der Übertragungsnetzbetreiber basierend auf diesen Grobkorridoren Trassenkorridore, in dem er die Situation innerhalb der Grobkorridore konkreter betrachtet und vertiefte Raumwiderstandsanalysen durchgeführt werden, die auf Grund des größeren Maßstabes des Betrachtungsraums auch kleinteiligere Aspekte berücksichtigt werden. Zudem werden die Trassenkorridore untereinander nach verschiedenen Kriterien (Umweltauswirkungen, Raumnutzung, Nutzbarkeit von Bündelungspotenzialen, technische Kriterien und Wirtschaftlichkeit) verglichen, um einen Vorzugskorridor aus Sicht des Übertragungsnetzbetreibers herauszuarbeiten.

Wenn dies abgeschlossen ist, stellen die Übertragungsnetzbetreiber einen Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur, sofern es sich um ein länderübergreifendes Vorhaben handelt. Hierbei hat die Bundesnetzagentur in seinem ersten Verfahren dieser Art deutlich gemacht, welche Kriterien aus ihrer Sicht für einen vollständigen Antrag erfüllt sein müssen. U.a. müssen der Antrag transparent und die Entscheidungen nachvollziehbar dargelegt sein.

Nachdem ein vollständiger Antrag bei der Bundesnetzagentur durch den planenden Übertragungsnetzbetreiber eingereicht wurde, organisiert die Bundesnetzagentur so genannte Antragkonferenzen, in denen Anregungen und Ergänzungen zum Antrag durch die Öffentlichkeit gemacht werden können. Dabei sammelt die Bundesnetzagentur Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit der im Antrag aufgeführten Korridore. Zudem können die Teilnehmer der öffentlichen Konferenzen auch Vorschläge für alternative Trassenkorridore machen. Zwar werden die Planungen vom jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber entwickelt, jedoch ist die Bundesnetzagentur nicht an die im späteren Antrag aufgeführten Trassenkorridore gebunden. So können weitere Trassenkorridore, die in den Antragskonferenzen angeregt wurden und die die Bundesnetzagentur für zielführend erachtet, durch die Bundesnetzagentur in die Prüfung einbezogen werden.

Im Anschluss daran und innerhalb von zwei Monaten nach dem vollständigen Einreichen der Antragsunterlagen legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für das weitere Verfahren fest. Der Übertragungsnetzbetreiber erhält Zeit, innerhalb einer durch die Bundesnetzagentur vorgegebenen Frist, um die notwendigen Unterlagen des Untersuchungsrahmens, z.B. eine Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Prüfung der Raumverträglichkeit der verschiedenen Korridore, vorzulegen und somit die Unterlagen für die Bundesfachplanung vollständig einzureichen.

Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen für die Bundesfachplanung wird durch die Bundenetzagentur dann die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, die zwei Monate dauert. Diese beinhaltet eine Auslegung der Unterlagen. Nach einer Prüfung der Unterlagen sowie der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren durch die Bundesnetzagentur wird ein Erörterungstermin durchgeführt.

Spätestens sechs Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen für die Bundesfachplanung entscheidet die Bundesnetzagentur über die Bundesfachplanung.

Das Verfahren zur Bundesfachplanung wird von der Bundesnetzagentur in einer Bundesfachplanungsbroschüre ausführlich erläutert.

Schema-PlanfeststellungIm Anschluss an die Bundesfachplanung muss der Übertragungsnetzbetreiber für den konkreten Leitungsverlauf innerhalb des durch die Bundefachplanung festgelegten Trassenkorridors noch ein Planfeststellungsverfahren durchführen. Dieses für alle Planungsvorhaben jeglicher Art geltende Verfahren ist schematisch in Abbildung 3 dargestellt.

Hamelner Erklärung
Die Hamelner Erklärung geht zurück auf einen Zusammenschluss der (Land-)Kreise sowie der Region Hannover, die durch den von TenneT präferierten Trassenkorridor des SuedLinks betroffen wären. In der Erklärung wird zunächst die Energiewende begrüßt und auch eine generelle Offenheit gegenüber dem notwendigen Ausbau der Energieinfrastruktur dargelegt. Jedoch kritisieren die Unterzeichner das Verfahren, wie es jetzt stattfindet. So müssten die Träger öffentlicher Belange stärker angehört sowie Forderungen von Räten und Kreistagen berücksichtigt werden. Zudem dürften die maßgeblichen Kriterien für die Auswahl nicht auf die vordergründige Wirtschaftlichkeitsberechnung des beantragenden Unternehmens zurückzuführen sein. Auswahl, Gewichtung und Anwendung der Kriterien müssten vielmehr vorher bekannt sein und den Grundsätzen guter fachlicher Praxis folgen, so die Verfasser der Hamelner Erklärung.

Deshalb fordern die Unterzeichner u.a., dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) ergebnisoffen und unabhängig in die Prüfung der Unterlagen geht, alle Alternativkorridore geprüft und die Alternativen mit der gleichen Prüfungstiefe untersucht werden. Zudem fordern sie eine größere Berücksichtigung der Möglichkeit von Erdverkabelung und fordern die gleichberechtigte Prüfung beider Alternativen bei der Trassenfindung.

Weitere Informationen sowie die vollständige Hamelner Erklärung sind hier abrufbar. Zudem hat die Bundesnetzagentur laut einer Presseerklärung das Gespräch mit den Unterzeichnern gesucht. Zudem haben die Unterzeichner der Hamelner Erklärung eine vertiefte Bewertung des SuedLink-Antrags von TenneT durch eine Rechtsanwaltskanzlei durchführen lassen. Die Bewertung kommt laut Pressemitteilung zu dem Ergebnis, dass der Antrag eine Vielzahl von fachlichen und rechtlichen Mängeln enthält. Die ausführliche Einschätzung der Antragsunterlagen kann hier abgerufen werden.

Links zum Weiterlesen

Wibke Brems MdL:
Fragen und Antworten zu Strom und Stromnetzen
Netzausbau in NRW jetzt und bis 2022

GRÜNE Landtagsfraktion NRW:
„Ein Land unter Strom – Erneuerbare Energien für NRW“

GRÜNE Bundestagsfraktion:
Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion zum Bundesbedarfsplangesetz

Bundesnetzagentur:
Thema Netzausbau
Broschüre zur Bundesfachplanung

TenneT:
Informationen zum SuedLink

„Arbeitsplattform SuedLink“ der betroffenen Landkreise:
Hamelner Erklärung