NRW-Umweltminister Johannes Remmel führte heute den Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ per Runderlass an die Landschaftsbehörden ein.
Der Leitfaden zielt darauf ab, die Verwaltungspraxis zu standardisieren sowie eine rechtssichere Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist für die Bekämpfung des rasant voranschreitenden Klimawandels dringend notwendig und die ambitionierten Klimaschutzziele der Landesregierung lassen sich nur durch eine Steigerung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie realisieren. Nichtsdestotrotz kann der Ausbau der Windenergie aus Naturschutzsicht bei konkreten Vorhaben zu Zielkonflikten führen. Im Leitfaden wird nun dargelegt, wie europarechtliche Arten- und Habitatschutzbelange bei der Planung von Windenergieanlagen angemessen berücksichtigt werden können. Der Leitfaden ist hier abrufbar.
Insofern soll der Leitfaden auch einen weiteren Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende in NRW leisten.
Darüber hinaus ergänzt der Erlass den bereits im Juni 2011 in Kraft getreten Windenergieerlass sowie den im März eingeführten Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen“. Weitere Informationen finden sich außerdem auf meiner Homepage in der Rubrik Windenergie.
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