Bundesrat

NRW-Landesregierung bleibt am Ball: Entschließungsantrag zum Fracking im Bundesrat eingereicht

Auch nach dem Verordnungsentwurf zur Umweltverträglichkeitsprüfung, den NRW im letzten Monat im Bundesrat eingebracht hat und der die mehrheitliche Zustimmung des Bundesrats fand, bleibt NRW in Sachen Unkonventionelles Erdgas am Ball. "Entschließung  des  Bundesrates  zum  Umgang  mit dem  Einsatz  von  Fracking-Technologien  mit  umwelttoxischen  Chemikalien  bei  der  Aufsuchung  und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten" heißt dieser Entschließungsantrag aus NRW und Schleswig-Holstein, der klare Positionen formuliert: "Der Bundesrat lehnt den Einsatz von Fracking bis zur abschließenden Klärung aller Risiken ab. Darüber hinaus stellt der Bundesrat fest:

  • Fracking birgt erhebliche Risiken.
  • Fracking muss in Trinkwasserschutzgebieten verhindert werden.
  • Der aktuelle Kenntnisstand schließt eine Genehmigung von Fracking-Maßnahmen aus.
  • Dass die  Entsorgung  des  Flowback  aus  Frack-Vorgängen  mit  Einsatz  umwelttoxischer  Chemikalien  in  Versenkbohrungen  (Disposalbohrungen) wegen  fehlender  Erkenntnisse  über  die  damit  verbundenen  Risiken  derzeit nicht verantwortbar ist."

Weiter heißt es, dass der Bundesrat sich dafür ausspricht,  dass   unter Einbeziehung der Wissenschaft in  einem gemeinsamen Prozess  mit den  Unternehmen  überlegt wird,  welche  konkreten  Erkenntnisse Erkundungen  letztlich  liefern  müssen,  um  die  Informations- und  Wissensdefizite zu  beseitigen  und  eine  ausreichende  Grundlage  für  die  Entscheidung  über mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen.  Dafür solle ein transparenter und breiter  Prozess  angelegt werden.

Im weiteren bittet der Bundesrat im Antrag die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • "Die  vorhandenen  Gutachten  werden  systematisch  in  einem  gemeinsamen Prozess ausgewertet.
  • Die  für  das  Fracking  einzusetzenden  Stoffe  werden  systematisiert  und hinsichtlich  ihres  Umweltverhaltens und  ihrer Auswirkungen  insbesondere auf die Wasserqualität bewertet (Datenbank)."

Der Antrag unterstreicht die Notwendigkeit einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung und fordert die Bundesregierung daher auf,  kurzfristig  eine  Änderung  der  Verordnung  über  die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vorzulegen.

 

 

 

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