Nach aktuellen Planungen des Tagebautreibenden RWE sollen die Tagebaurestseen maßgeblich durch Wasser aus dem Rhein (Tagebaue Garzweiler und Hambach) und der Rur (Tagebau Inden) befüllt werden. Im Braunkohlenplan Garzweiler II wird davon ausgegangen, dass ab dem Jahr 2030 110 Millionen Kubikmeter pro Jahr aus dem Rhein allein für diesen Tagebau entnommen werden müssen. Für die Befüllung des Restsees Hambach wird gar von einem durchschnittlichen Seezulauf während der Befüllung von 270 Millionen Kubikmeter pro Jahr ausgegangen. Und auch für den kleineren Restsee des Tagebaus Inden werden 60 –80 Millionen Kubikmeter pro Jahr benötigt.
Dürrejahr 2018 lässt Zweifel aufkommen
Die dramatische Trockenheit des Jahres 2018 hatte erhebliche Auswirkungen auf die Flüsse in NRW. So wurde am Rheinüber Monate ein Pegel von nur 80 Zentimetern gemessen. Zwischen 1974 und2016 ist die durchschnittliche Gewässertemperatur um 1,4 Grad Celsius gestiegen. Schon ohne eine zusätzliche Entnahme bedrohten der niedrige Wasserstand und die im Sommer hohen Wassertemperaturen Tiere und Pflanzen in den Gewässern. Industrieunternehmen konnten den Rhein nicht mehr wie gewohnt zur Kühlung verwenden und die niedrigen Pegelstände beeinträchtigten die Binnenschifffahrt bis spät in den Herbst. Die Versorgung von Tankstellen war über Wochen im Raum Köln nur eingeschränkt möglich, weil Tankschiffe nur noch mit einem Bruchteil der Kapazitäten beladen werden konnten. Die ökonomischen Auswirkungen auf Industrie-und Hafenbetriebe waren enorm.
Das Voranschreiten des Klimawandels lässt weiter steigende Gewässertemperaturen und längere Trockenperioden erwarten. Ein schnelles Umsteuern hin zu effektivem Klimaschutz ist weder auf Landes-, Bundes-oder internationaler Ebene erkennbar. Die Auswirkungen eines ungebremsten Klimawandels könnten sich durch die Entnahme von Wasser für die Befüllung der Tagebaurestseen weiter verschärfen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob die Befüllung dieser Restseen überhaupt langfristig gewährleistet werden kann. Die Antwort der Landesregierung kann an dieser Stelle nachgelesen werden.
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