Die Ausbringung der Gülle durch die heimischen Landwirtinnen und Landwirte auf die Felder führt immer wieder zu Beschwerden seitens der Bevölkerung. Gründe dafür sind die zeitweilig hohe Geruchsbelastung, aber auch offensichtliche Verstöße gegen geltendes Düngerecht, wie beispielsweise Aufbringungen in den Wintermonaten. Letztlich hat die regelmäßige Medienberichterstattung hinsichtlich illegaler Gülleimporte – insbesondere in den grenznahen Regionen – zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich einer unsachgemäßen Gülleaufbringung beigetragen.
Gerade hinsichtlich der Feststellung und Nachverfolgung von Verstößen gegen geltendes Umwelt- und Naturschutzrecht sind die Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern häufig essentiell. Beschwerden und Hinweise bezüglich einer unsachgemäßen Gülleaufbringung gehen dabei nicht nur bei der Landwirtschaftskammer NRW, sondern auch in den Unteren Wasser- oder Landschaftsbehörden der Kreise ein. Die Praxis hat gezeigt, dass die einzelnen Kreise mit diesen Eingaben zuweilen sehr unterschiedlich umgehen.
Gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen Norwich Rüße und Horst Becker frage ich daher bei der Landesregierung nach, wie oft Beschwerden über die Gülleausbringung erfolgten, wie mit diesen Beschwerden umgegangen wurde und welche Vor-Ort-Kontrollen erfolgten.
Kleine Anfrage: Wie gehen die zuständigen Umweltbehörden im Kreis Herford Beschwerden und Hinweisen zur unsachgemäßen Gülleausbringung nach?
Hier geht's zur Antwort der Landesregierung.
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