Laut Bericht der Westfälischen Nachrichten vom 17.08.2018 sind in der Urananreicherungsanlage Gronau im Spind eines Mitarbeiters Waffenteile entdeckt worden. Bei der Durchsuchung der Privatwohnung des Mitarbeiters wurden weitere Waffen und Chemikalien sichergestellt. Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage offenbart Sicherheitslücken in der Zugangskontrolle der Anlage.
In der Urananreicherungsanlage in Gronau wird Uranhexafluorid für die Herstellung von Brennelementen für Atomkraftwerke, primär im Ausland, angereichert. Auch wenn das Material für den Bau von Atomwaffen noch weiter angereichert werden müsste, so ist es doch gefährlich für Mensch und Umwelt, neben der radioaktiven Strahlung beispielsweise wenn es mit Wasser in Berührung kommt und starke Säuren bildet. Es handelt sich also um eine unter Sicherheitsaspekten äußerst kritische Anlage und eine damit einhergehend große Verantwortung der Betreiberin Urenco Deutschland GmbH dafür zu sorgen, dass weder unbefugte Personen noch unerlaubte Gegenstände auf das Gelände gelangen noch Material vom Betriebsgelände gestohlen wird.
Eklatante Mängel in der Sicherheitsarchitektur des Standortes
Es ist daher mehr als bedenklich, dass die fragwürdige Haltung des Mitarbeiters zu Waffen, bei Sicherheitsüberprüfungen ebenso unentdeckt blieb, wie das Mitbringen der Waffen auf das Betriebsgelände. Mit der erfolgten atomrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung und der Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz wird begründet, dass eine Personenkontrolle der Mitarbeiter*innen einzig nach dem Zufallsprinzip durchgeführt wird. Der Vorfall zeigt, dass dieses System erhebliche Sicherheitslücken aufweist, welche von der Betreiberin umgehend geschlossen werden müssen. Als atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie dafür zuständig, die Betreiberinnen der atomwirtschaftlichen Anlagen im Land zu einem sicheren Betrieb zu verpflichten. Auch wenn die Details der Sicherheitssysteme zurecht nicht veröffentlicht werden können, werde ich mich im Rahmen meiner Informationsrechte als Abgeordnete über die erfolgten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Anlage informieren lassen.
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