Mit einer großen Anfrage zum Thema Braunkohleschäden möchten wir die Rechte und Informationsmöglichkeiten der betroffenen Menschen erheblich verbessern. Das Bundesberggesetz sieht im Fall des Braunkohleabbaus nicht vor, dass Daten der Auswirkungen des Tagebaus dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht werden. Die vom Braunkohletagebau geschädigten Bürgerinnen und Bürger haben daher kaum die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Schäden an ihrem Eigentum durch den Tagebau entstanden sind. Viele der relevanten Daten sind Eigentum des bergbautreibenden Unternehmens, müssen jedoch nicht der zuständigen Bergbehörde vorgelegt werden.
Die Anfrage soll zum einen klären, welche Möglichkeiten und Pläne die Landesregierung hat, Daten offen zu legen und Bergbaubetroffene zu unterstützen. Zum anderen soll besser eingeschätzt werden können, welche möglichen Ewigkeitslasten durch den Wiederanstieg des Grundwassers auf das bergbautreibende Unternehmen und ggf. auf das Land zukommen könnten. Die komplette Anfrage kann hier nachgelesen werden. Eine gemeinsame Pressemitteilung mit der SPD kann hier nachgelesen werden.


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