Die Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen leben in vielen Landesteilen seit langer Zeit mit dem Bergbau. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet das deutsche Bergrecht, das in seinem Kern seit Ende des 19. Jahrhunderts besteht. Letzte große Änderungen stammen aus den 80ern des letzten Jahrhunderts. Obwohl es sich beim Bergrecht um Bundesrecht handelt, ist NRW doch besonders stark von ihm betroffen.
![Anhörung Bergrecht NRW](https://wibke-brems.de/wp-content/uploads/2013/04/04681-390x460.jpg)
Daher beschäftigte sich der Unterausschuss für Bergbausicherheit des Landtags NRW mit einer Anhörung zu notwendigen Änderungen am Bergrecht. Eingeladen waren 31 Experten, Juristen, Firmen- und Verbandsvertreter, Vertreter von Betroffenenverbänden und unabhängige Markscheider folgten dieser und beantworteten die schriftlichen und mündlichen Fragen.
Für mich hat die Anhörung die Gewissheit verstärkt, dass es dringend Änderungen des Bergrechts bezüglich Bürgerbeteiligung und Transparenz bedarf. Auch andere rechtliche Rahmenbedingungen müssen auf Bundesebene geändert haben, so haben wir GRÜNE beispielsweise konkrete Vorstellungen für ein modernes Bergrecht des 21. Jahrhunderts. Auch um den Risiken des Fracking zu begegnen, sind dringend Änderungen auf Bundesebene notwendig.
Die Pressemitteilung meiner Kollegin Gudrun Zentis, Sprecherin für Bergbausicherheit, zur Anhörung ist hier zu finden.
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