Anfang Februar berichtetedie Presse umfangreich darüber, dass die Landesregierung seit Amtsantritt zahlreicheGutachten und andere Beratungsdienstleistungen für mindestens 16,5 MillionenEuro in Auftrag gegeben hat (siehe u.a. „Aachener Zeitung“ vom 2.Februar 2019).Darunter soll sich nach Presseberichterstattung u.a. auch ein Rechtsgutachtenzum Antrag von RWE auf behördliches Einschreiten im Hambacher Wald im Auftragdes Innenministeriums für 25.000 bis 50.000 Euro befinden. Dem Bauministeriumsollen für externe Beratungskosten knapp 20.000 Euro im Zusammenhang mit derRäumung der Baumhäuser am Tagebau Hambach entstanden sein.
Laut eines Artikels von„Zeit Online“ von Mitte September 2018 soll RWE Power am 1.August 2018 einenAntrag bei Ordnungsbehörden und Polizei gestellt haben, den Hambacher Wald rechtzeitigvor der genehmigten Rodungssaison 2018/2019 von rechtswidrigen Besatzungen undNutzungen zu räumen. Auf eine Anfrage hin soll RWE geantwortet haben:
„RWE Power hat am 1. August 2018 einen Antrag bei den Ordnungsbehörden und der Polizei gestellt, rechtzeitig vor der genehmigten Rodungssaison 2018/2019 den Hambacher Forst, der Eigentum der RWE ist, von rechtswidrigen Besetzungen und Nutzungen zu räumen.“ (Bericht auf „Zeit Online“ vom 13. September 2018)
Der gestellte Antrag bzw.die gestellten Anträge von RWE vom1.August 2018 werfen ein ganz anderes Lichtauf die vorgebliche Motivation der Landesregierung und die Räumung der Baumhäuserim Hambacher Wald, die ab dem 13.September 2018 auf Weisung des Bauministeriumsstattfanden.
In der Zusammenschau der Aspekte Gutachteneinholung, Antrag der RWE und Räumung des Hambacher Waldes ergeben sich diverse Fragestellungen. Meine Fraktionskolleg*innen Verena Schäffer, Horst Becker, Mehrdad Mostofizadeh und ich haben mit dieser Kleinen Anfrage in Erfahrung bringen wollen, in welchem Zusammenhang der RWE-Antrag und das Vorgehen der Landesregierung im Zuge der Räumungen im Hambacher Forst standen.
Antwort der Landesregierung zeigt: Brandschutz war tatsächlich ein Vorwand. Die Landesregierung handelte im Auftrag von RWE
Die Antwort von Bauministerin Scharrenbach belegt, was alle ahnten: Die Behauptung der Landesregierung, die Baumhäuser im Hambacher Wald seien im vergangenen September aufgrund von Gefahr im Verzug, die bei einer aktuellen Begehung erkannt wurde, geräumt worden, war ein Vorwand. Grund für Besichtigung und Räumungsanordnung war ein zwei Monate zuvor gestellter Antrag von RWE, die Waldbesetzung zu beenden, um den Braunkohletagebau fortsetzen zu können. Die Ordnungsbehörden lehnten den Antrag ab und die Landesregierung beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei, um zu klären, wer zuständig ist. Erst danach fand die Waldbegehung der Behördenvertreter statt. Das nahm die Landesregierung zum Anlass für ein zweites Gutachten, um zu klären, ob das Versammlungsrecht einer Räumung entgegenstehe. In ihrer entscheidenden Weisung vom 12. September 2018 bezog sich das Bauministerium dann auf genau diese Gutachten. Die Räumung war also von RWE bestellt und die Landesregierung machte alles möglich, um diesen Wunsch zu erfüllen.
Dieser Vorgang muss lückenlos transparent gemacht werden. Denn gegenüber Parlament und Öffentlichkeit argumentierte die Landesregierung stets mit vermeintlicher Gefahr im Verzug. Nun scheint es, als hätten sich Armin Laschet und sein Kabinett willfährig zu Erfüllungsgehilfen von RWE gemacht. Die Landesregierung muss dem Landtag und der Öffentlichkeit die infrage stehenden Gutachten zur Verfügung zu stellen. Nur so kann sie einem drohenden Glaubwürdigkeitsverlust entgegen wirken.
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