#HambiBleibt

Erlaubt die Landesregierung eine Insellage des Hambacher Waldes durch die Hintertür?

Die Landesregierung hat wiederholt und zuletzt in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 3388 zugesagt, in der anstehenden Leitentscheidung dafür Sorge zu tragen, dass der Hambacher Wald erhalten bleibt. Als Aussagen von RWE im Januar dieses Jahres nahelegten, dass die Planungen des Unternehmens den Hambacher Wald in eine „Insellage“ bringen würden, drang Minister Pinkwart darauf, auf eine Inanspruchnahme der Flächen südlich und südwestlich des Hambacher Waldes zu verzichten. Offenbar ist auch in der Landesregierung die Erkenntnis gereift, dass der Hambacher Wald, sollte er von drei Seiten vom Tagebau umgeben sein, als Ökosystem dauerhaft nicht überlebensfähig ist.

Nun sind Recherchen der Initiative Buirer für Buir bekannt geworden, die nahelegen, dass weiterhin eine „Insellage“ des Hambacher Waldes droht. So ergibt sich aus der Kombination  der RWE-Pläne, östlich des Hambacher Waldes bis südlich auf das Gebiet von KerpenManheim Abraum zu gewinnen, mit Entwürfen der Regionalplanung zu bereits genehmigten oder aber geplanten Kiesabgrabungen, dass der Hambacher Wald in Zukunft auf drei Seiten von anderen Naturräumen abgeschnitten wäre.

 

Darüber hinaus ist aufgrund der ursprünglich für einen späteren Zeitpunkt geplanten bergbaulichen Inanspruchnahme der Flächen bei den vorliegenden Genehmigungen für die Kiesgewinnung auf Auflagen für die Rekultivierung verzichtet worden. Da weite Teile aber nicht mehr für die Gewinnung von Kohle vorgesehen sind, würde eine nicht erfolgte Rekultivierung § 4 Abs. 2 Nr. 4 Abgrabungsgesetz NRW widersprechen. Nur durch ein Moratorium für den Vollzug dieser erfolgten Genehmigungen und für die Erteilung weiterer Genehmigungen in diesem Gebiet, kann verhindert werden, dass parallel zur Erarbeitung der Leitentscheidung Fakten geschaffen werden, die den Zielen der in Erarbeitung befindlichen Leitentscheidung entgegen stehen.

Dem gehe ich mit dieser Kleinen Anfrage auf den Grund.

Antwort zeigt: Dem Hambacher Wald droht eine Insellage!

Auch nach der Antwort der Landesregierung, bleibt zu befürchten, dass durch die RWE-Planungen zur Abraumgewinnung und Kiesabgrabungen dem Hambacher Wald eine Insellage droht. Die Landesregierung verschweigt in ihrer Antwort, dass auch im Bereich von Kerpen-Manheim laut Regionalplanung Erweiterungen von Kiesabgrabungen geplant sind, die den Hambacher Wald nach Osten und Südosten weitgehend isolieren würden. Die Ausweisung neuer Kiesabbaubereiche (BSAB) im Raum Kerpen-Manheim muss von der weiteren Braunkohlenplanung abhängig gemacht werden. Die Region ist heute schon enorm vom Rohstoffabbau gezeichnet. Flächen, die hier für den Braunkohleabbau nicht mehr benötigt werden, müssen daher auch für die Kiesgewinnung entfallen. Denn sonst sind diese Kiesabgrabungen für die Verinselung des Hambacher Wald mit verantwortlich. Die Verbindung zu anderen Ökosystemen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Hambacher Wald eine langfristige Bestandsperspektive hat. Wir werden diesen Aspekt auch im Zuge der neuen Leitentscheidung sehr genau im Auge behalten.

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