Einladung zur Veranstaltung “Bergschäden in der Stein- und Braunkohle – Bürgerrechte, Transparenz und Bergrecht” am Freitag, 12. April 2013 von 16:00 bis 19:00 Uhr im Landtag NRW, Raum E1 A 16
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine lange Tradition im Abbau von Kohle. Während der Steinkohlebergbau 2018 endgültig auslaufen wird, sehen die genehmigten Abbaugebiete für Braunkohle eine Nutzung noch bis 2045 vor.
Beide Arten der Kohleförderung bringen erhebliche Eingriffe in die Natur, die Umwelt und den Wasserhaushalt mit sich. Die Absenkung des Bodens durch die Abtragung der Kohle untertage, sowie die Trockenlegung der Tagebaugebiete und die damit verbundene Veränderung des Grundwasserspiegels lösen Veränderungen an der Oberfläche aus, manchmal viele Kilometer entfernt. Oftmals kommt es hierdurch zu Schäden an Gebäuden und genutzten Flächen.
Betroffene wissen in vielen Fällen nicht, wo sie Unterstützung erhalten können, wie sie Informationen erhalten und welche Rechte sie haben. Zudem kommen Fragen hinzu,
• wie Bergschäden am Eigentum nachgewiesen werden können,
• wie Betroffene ihr Recht durchsetzen können
• und welche Änderungen im Bergrecht erreicht werden müssen.
Diese und weitere Fragen möchten wir gerne mit Ihnen/ Euch erörtern und Erfahrungen austauschen.
Alle Details zum Ablauf der Veranstaltung, den ReferentInnen und zur Anmeldungen in der ausführlichen Einladung.


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