Energiekapitel

Das Energie- und Klimakapitel des Koalitionsvertrags kurz zusammengefasst

Wir eröffnen den Weg von der Kohle in ein neues Energiezeitalter.

Schnellstmöglicher Umstieg auf Erneuerbare Energien: Die Landesregierung setzt sich zum Ziel, 2025 mehr als 30% des Stroms in NRW aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen. Die Windenergie wird die tragende Säule der Erneuerbaren Energien sein. Ohne einen deutlichen Ausbau der Windenergie werden wir die Klimaschutzziele in NRW nicht erreichen. Deshalb wollen wir den Anteil der Windenergie in NRW an der Stromversorgung auf mindestens 15 % bis 2020, auch durch Repowering, ausbauen. Die Landesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass NRW Photovoltaik-Standort bleibt und nicht auf Bundesebene geschädigt wird. Auch in der Wasserkraft sollen Impulse gesetzt werden, indem in einem ersten Schritt in jedem Regierungsbezirk modellhaft mindestens eine neue Referenz-Wasserkraftanlage mit modernster Technologie errichtet wird. Die geothermischen Potenziale wollen wir weiterhin heben und wissenschaftlich begleiten.

Klimaschutz Made in NRW: Das Klimaschutzgesetz wird noch in diesem Jahr wieder eingebracht. Nordrhein-Westfalen wird damit das erste Bundesland sein, das den Klimaschutz gesetzlich regelt, und ist damit Vorreiter. Wir werden uns außerdem für ein Klimaschutzgesetz auf Bundesebene einsetzen. Durch eine Klima-Expo wollen wir der Weltöffentlichkeit zeigen, wie wir in NRW die ökologische, industrielle Revolution vorantreiben. Die Verbindung von Klimaschutz und Raumordnung wird im Klimaschutzgesetz, durch eine Änderung im Landesplanungsgesetz und im Landesentwicklungsplan (LEP) sichergestellt. Der Klimaschutzplan wird in einem breit angelegten Partizipationsprozess erarbeitet, bei dem alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen von Beginn an eingebunden werden.

Wettbewerb, Netze und Speicher für die Energiewende: Wir unterstützen weiterhin Rekommunalisierungsvorhaben und setzen auf starke Partner vor Ort für die Energiewende. Ein weiteres Ziel ist es, NRW zu einer Modellregion für intelligente Netze („Smart Grids“) mit moderner Netzsteuerung einschließlich der Entwicklung und des Ausbau von Speicherkapazitäten zu machen. Die Landesregierung unterstützt den Ausbau der Pumpspeicherkapazitäten in Nordrhein-Westfalen, wie zum Beispiel die Projekte in der Eifel und im Weserbergland. Auch vorhandene Talsperren, die Entwicklung und Realisierung von Speicherkraftwerken in stillgelegten Bergwerken und Unterflurkraftwerke bieten bisher ungenutzte Speicherpotenziale. 

Fossile Kraftwerke: Als fossile Kraftwerke werden neue, flexible Gaskraftwerke bis zur vollständigen Deckung des Strombedarfs durch die Erneuerbaren gebraucht. Gaskraftwerke sind deshalb ein wichtiger Beitrag zur Energiewende, besonders wenn sie in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden. 

Kraft-Wärme-Kopplung ausbauen: NRW hat durch seine Ballungsräume ein außergewöhnliches Potenzial für Kraft-Wärme-Kopplung. Dieses werden wir stärker nutzen und die KWK ausbauen, unter anderem durch ein Landesprogramm mit einem Volumen von 250 Millionen Euro. NRW wird die Zielsetzung der Bundesregierung, bis 2020 deutschlandweit 25 Prozent des Stroms durch KWK zu erzeugen, durch eine Landesquote von mehr als 25 Prozent vorantreiben.

Unkonventionelles Erdgas: Unkonventionelles Erdgas mit giftigen Chemikalien zu suchen und zu gewinnen, halten wir für nicht verantwortbar. Wir wollen keine Genehmigungen für Erdgas-Probebohrungen und -frackingmaßnahmen zulassen, bis zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Das Bundesbergrecht soll insbesondere bezüglich Transparenz und Beteiligung geändert werden. 

Kohle: Potenziell Bergschadensbetroffene sollen zukünftig eine vergleichbare Rechtsstellung in der Braun- und Steinkohle erhalten. Die Umkehr der Beweislast für Bergschäden im rheinischen Braunkohlerevier soll daher erreicht werden. Das Problem des Grundwasserwiederanstiegs nach Beendigung der Kohleförderung und die damit verbundenen Risiken für Bergschäden sollen untersucht werden. 

Einsparung und Vermeidung von Energiearmut: Die Landesregierung wird zusammen mit den Kommunen, den Energieversorgern und der NRW.Bank ein Konzept für einen revolvierenden Energieeffizienzfonds und andere Finanzierungsinstrumente erarbeiten, der Investitionen in Energiespar- und Energieeffizienzprojekte in Gewerbe und Industrie in NRW ermöglicht. Gerade für die Haushalte wollen wir Energiearmut verhindern, indem Tarifmodelle umgestellt werden, Contracting-Modelle für den Ersatz durch energiesparende Technik geprüft werden und das Projekt der aufsuchenden Energieberatung voran getrieben wird. 

Effizienz-Potenziale im Gebäudebestand: Ein konsequentes Energiemonitoring ist die Grundlage für die kontinuierliche Senkung des Energieverbrauchs in den Landesbauten. Im Rahmen der Vermietung des BLB wird auf das Warmmietenmodell umgestellt. Neubauten des Landes werden nur noch als energiesparende Bauten ambitioniert unterhalb der jeweils gültigen EnEV errichtet. Darüber hinaus wollen wir die Öffnung von EU-Strukturfonds für Maßnahmen der energetischen Sanierung des Gebäudebestands ermöglichen.

 

 

 

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