#HambiBleibt

Wie üblich sind Leistungserbringungen durch Dritte vor der Gutachtenvergabe sowie deutliche Überschreitungen der Auftragssumme?

Bei der Vergabe der Gutachten zur Räumung des Hambacher Waldes durch Bau- und Innenministerium im Sommer 2018 erbrachte eine Rechtsanwaltskanzlei vor der offiziellen Beauftragung bereits Leistungen in großem Umfang. Darüber hinaus war die Summe der Abschlussrechnung um etwa das Vierfache höher, als die ursprüngliche Auftragssumme von 8.100 Euro. In der Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage 17 (Drucksache 17/8812) zur Rolle der Landesregierung bei der Räumung des Hambacher Waldes im Herbst 2018 blieben hierzu Fragen unbeantwortet: Zum einen, ob es ein übliches Verfahren ist, dass die Arbeit an einem Gutachten vor dem offiziellen Zuschlag von der oder dem zukünftig Beauftragten aufgenommen wird. Zum anderen, wie oft es vorkommt, dass die Kosten für ein Gutachten im Verlauf der Begutachtung um mehr als 50 Prozent über der eigentlich vereinbarten Summe liegen.

Vor diesem Hintergrund haben meine Kollegin Verena Schäffer, mein Kollege Horst Becker und ich diese Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt.

In der Antwort muss die Landesregierung eingestehen, dass nur im Falle der fraglichen Gutachtenvergabe zur Vorbereitung der Räumung des Hambacher Waldes, der Auftragnehmer vor erfolgter Auftragsvergabe mit der Arbeit an dem Gutachten begonnen hatte. Von einem gängigen Verfahren kann also nicht mehr die Rede sein. Des weiteren behauptet die Landesregierung die in Unterlagen aufgetauchten 8.100 Euro Auftragswert, wären nicht der offizielle Auftragswert gewesen, sondern bloß eine Schätzung, die in keiner Weise bindend sei. Daher gäbe es auch keine Fälle, in denen der Rechnungswert für Gutachten um mehr als 50 Prozent den Auftragswert überstiegen hätte. Aus meiner Sicht bleibt bei dieser Gutachtenvergabe zumindest ein „Geschmäckle“.

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