Anfang Februar 2015 startete wieder das erfolgreiche Landesförderprogramm „progres.nrw – Markteinführung“. Das zuständige Landesumweltministerium hat die Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Programmabwicklung geprüft. Die zuständige Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnberg, diese setzt seit Inkrafttreten der Richtlinie 2015 drei wesentliche Verbesserungen für die Antragstellerinnen und Antragsteller um:
Längere Förderdauer
Der Zeitraum für die Antragstellung ist um knapp einen Monat vom 5. November (bisherige Regelung) bis zum 1. Dezember 2015 verlängert worden.
Schnellere und einfacherere Bearbeitung
Die Bezirksregierung beabsichtigt, die Förderanträge künftig zügiger zu bescheiden, damit mit den geplanten Maßnahmen schneller begonnen werden kann. Dazu wird geprüft, ob fehlende Unterlagen für die Erteilung des Bescheids über dessen Nebenbestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt nachverlangt werden können. Im Idealfall würde die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nach Antragstellung direkt einen Zuwendungsbescheid erhalten, in dem aufgeführt wird, welche Unterlagen für die erfolgreiche Auszahlung des Zuwendungsbetrags vorzulegen sind. Zeitaufwendige Nachforderungsschreiben, die den Maßnahmenstart verzögern, könnten dann Vergangenheit sein. Bei diesem Verfahren wird ein hohes Vertrauen in die Richtigkeit der Antragsangaben gesetzt. Die Richtigkeit ist aber in jedem Fall im später nachgeschalteten Verwendungsnachweis zu belegen. Als einen weiteren Schritt beabsichtigt die Bezirksregierung die Einführung eines Online-Antragsverfahrens. Sobald die Entscheidung über den Erwerb eines neuen Softwareprodukts gefallen ist, werden die Vorbereitungen hierzu umgesetzt.
Schnellerer Zugang zu Fördermitteln für Bauträger
Unternehmen und Bauträgern wird ebenfalls ein schnellerer Zugang zu Fördergeldern ermöglicht. Insbesondere bei Baumaßnahmen wird geprüft, ob Projektträgern eine schriftliche förderunschädliche Zusage erteilt werden kann. Künftige Erwerberinnen und Erwerber können dann nachträglich und förderunschädlich Fördergelder abrufen.
Weitere Informationen zu Ansprechpartner*innen und Förderbedingungen sind unter www.progres.nrw.de zu finden.


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