Die Umstände, die zur Räumung des Hambacher Waldes ab dem 13. September 2018 mit dem wohl größten Polizeieinsatz in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen geführt haben, sind auch mehr als ein Jahr danach von der Landesregierung trotz zahlreicher Kleiner Anfragen, Fragestunden und umfangreicher Thematisierung in den zuständigen Ausschüssen weiterhin nur lückenhaft dargestellt worden.
Der Verdacht, bei der von der Landesregierung genutzten baurechtlichen Begründung für die Räumung könnte es sich um einen Vorwand handeln, um einen planmäßigen Beginn der Rodungen ab dem 1.Oktober 2018 zu ermöglichen, hat sich aufgrund der bisherigen Erkenntnisse bestätigt. Auch wurde von der Landesregierung mittlerweile zugegeben, dass dazu im Vorfeld Gespräche mit RWE stattgefunden haben. Jedoch lässt die bisherige Informationspolitik der Landesregierung unverändert Fragen unbeantwortet und wirft neue auf. Hieran ändert auch die den Abgeordneten ermöglichte Akteneinsicht nichts. Ganz im Gegenteil: Ungereimtheiten tauchten auf und neue Fragen für unterschiedliche Bereiche stellen sich.
So gibt es viele ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit der von RWE beantragten Räumung des Hambacher Waldes, den Weisungen des Bauministeriums und der Bauaufsichtsbehörden sowie dem Handeln der Landesregierung an sich. Ungeklärt ist außerdem die Rolle der Staatskanzlei im Geflecht der Gespräche zwischen Landesregierung und RWE. Zudem gibt es im Zusammenhang mit der Gutachtenvergabe der Landesregierung an eine Rechtsanwaltskanzlei in Münster etliche offene Fragen zum Vergabeverfahren im Innen-sowie im Bauministerium.
Unsere Fraktion hat am 18.11.2019 diese Große Anfrage eingereicht, um die bisher offen gebliebenen Fragen rund um die Räumung des Hambacher Waldes zu klären.
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