Der Begriff „Anreizregulierungsverordnung“ ist sperrig und was diese Verordnung regelt, ist noch dazu eine recht komplexe Materie, bei der rasch weitere Begriffe wie „Sektoraler Produktivitätsfaktor“ oder „Investitionskostendifferenz-Modell“ fallen. Doch im Kern ist die Aufgabe der Anreizregulierungsverordnung klar und es wird rasch einsichtig, warum sie novelliert werden muss: Unser Stromnetz und auf der unteren Ebene das so genannte Verteilnetz müssen nicht nur betrieben und gepflegt, sondern auch den Erfordernissen der Energiewende angepasst werden.
Die Novelle soll sicherstellen, dass den Betreibern von Strom- und Gasnetzen eine auskömmliche Vergütung für die Durchleitung des Stroms gezahlt wird. Auf zwei Problemschwerpunkte gehe ich bei meiner Rede zu unserem gemeinsam mit der SPD und CDU eingebrachten Antrag Verteilnetze fit für die Zukunft machen: Investitionen ermöglichen, Energiewende gestalten – Zur Novelle der Anreizregulierungsverordnung ein:
- Kleine, lokale Netzbetreiber schließen jedes Haus und jeden Hof an und haben es plötzlich dank der Energiewende nicht mehr nur mit Stromverbrauchern, sondern auch mit Stromerzeugern zu tun - wird doch inzwischen an vielen Stellen, an denen bisher lediglich Strom verbraucht wurde, nun auch Strom in Form von Solar- oder Windstrom ins Netz eingespeist. Dafür müssen die Verteilernetze ausgebaut werden und diese Investitionen müssen finanziert werden.
- Auch der Ausbau eines intelligenten Netzes und der Einsatz intelligenter Zähler - also einer Technologie, die Verbrauch und Erzeugung zu synchronisieren hilft - verursachen zusätzliche Kosten für die Netzbetreiber, die refinanziert werden müssen. Doch leider wertet die Novelle der Anreizregulierungsverordnung Investitionen in den Ausbau eines intelligenten Netzes als einen ineffizienten Einsatz von Mitteln. So werden Innovationen von kleinen, kommunalen Unternehmen in die Energiewende abgewürgt.
Es geht um viel, um die Energiewende, die Netzbetreiber und natürlich auch die Stromkunden. Daher freue ich mich, dass wir diesen gemeinsamen Antrag eingebracht haben und der Bundesregierung sinnvolle Verbesserungsvorschläge für eine Novelle der Anreizregulierungsverordnung unterbreiten.
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