Atomausstieg

Rechtsgutachten: Atomfabriken dürfen stillgelegt werden

Das Bundesumweltministerium hatte zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die nun vorliegen:  Prof. Dr. Wolfgang Ewer legt sein  „Rechtsgutachten zur Möglichkeit einer Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber“, Dr. Sabine Konrad ihr Gutachten mit dem gleichen Titel. Die Gutachten bestätigen das, was wir Grüne immer wollten: Eine Schließung ist relativ einfach rechtlich herbeizuführen, das Risiko großer Zahlungsforderungen seitens der Betreiber besteht kaum.

Foto: UAA Nee

Für uns Grüne steht schon lange fest: Wir müssen aus der gesamten nuklearen Brennstoffkette aussteigen und die Urananreicherung in Gronau rechtssicher beenden. Nicht zuletzt im rot-grünen NRW-Koalitionsvertrag haben wir diese Forderung verankert. Dass das Bundesumweltministerium nun Gutachten vorweisen kann, die einen Weg für diesen überfälligen vollständigen Ausstieg aufzeigen, ist auch dem Grünen Drängen aus NRW zu verdanken.

Auf Basis der jetzt vorliegenden Gutachten muss der Ministerpräsident schnellstmöglich beim Bund das Ende der Urananreicherung in Gronau durchsetzen. Von hier werden die belgischen Bröckel-Reaktoren Tihange und Doel mit Brennelementen beliefert. Tritt Armin Laschet jetzt nicht für die Stilllegung ein, wird seine Kritik an den Schrottmeilern vollkommen unglaubwürdig.

 
 
 

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