Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler will die Kosten für den Gewinnausfall von RWE und anderen auf die Bürgerinnen und Bürger umzulegen. Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition hat der Bundestag ein Gesetzespaket verabschiedet, das eine Förderung des Ausbaus der Offshore-Windenergie bewirken soll. In diesem Gesetzespaket sind auch Haftungsregelungen für einen verspäteten Netzanschluss von Offshore-Windparks geregelt. Diese Regelungen sehen vor, dass Netzbetreiber wie etwa Tennet einen Großteil möglicher Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber auf die Verbraucher abwälzen. Wenn die Leitung fehlt, zahlen also die Verbraucher.
Die niederländische Tennet hatte den Auftrag, Stromkabel zu Offshore-Anlagen in der Nordsee zu verlegen. Mit Hilfe dieser Kabel sollten RWE und andere Konzerne Windstrom aus der Nordsee ins deutsche Netz einspeisen. Weil Herr Rösler aber nicht einmal mehr in der Lage ist, Aufträge für die Verlegung von Stromkabeln ordentlich zu vergeben, beabsichtigt er jetzt, Verbraucherinnen und Verbraucher den Gewinnausfall für den Windstrom, den RWE jetzt nicht einspeisen kann, bezahlen zu lassen.
Der Bund hätte längst selbst das Heft in die Hand nehmen müssen. Anstatt immer aufs Neue die Stromkunden zur Kasse zu bitten, sollte der Bund die aufgelaufenen Haftungsbeträge übernehmen und könnte im Gegenzug dafür Anteile am Netzbetreiber erhalten. Das würde die Risiken ebenso wie die Gewinne gerecht verteilen. Es wäre außerdem ein erster Schritt hin zu einer Deutschen Netzgesellschaft. Denn dieses Beispiel zeigt eindeutig, dass der Ausbau der Netze nur mit ausreichend Kapital zügig erfolgen kann – Kapital, das die derzeitigen Netzbetreiber nicht ausreichend zur Verfügung stellen können.
Eine Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier.


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