Vor einigen Tagen wurde berichtet, dass RWE im Hambacher Wald trotz des vom OVG Münster am 5. Oktober 2018 verhängten Rodungsstopps und der schriftlichen Zusage von RWE bis zum Herbst 2020 keine Rodungen vorzunehmen, Bäume gefällt habe. Weiter wird berichtet, dass RWE die Rodungen mit Sicherheitsbedenken begründet, da einige Bäume vom Kiefernprachtkäfer befallen sein sollen und RWE als Eigentümerin des Waldes eine Verkehrssicherungspflicht hätte.
Dies steht jedoch im Widerspruch zu Informationen, wonach keine Bäume in unmittelbarer Nähe zu Straßen gefällt wurden, sondern in einer Entfernung, durch welche eine Gefährdung für den Straßenverkehr als ausgeschlossen angenommen werden kann. Nach Begutachtung eines Försters habe die Untere Naturschutzbehörde der Fällung zugestimmt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, wie sie zu den durchgeführten Rodungen steht, warum diese genehmigt wurden, obwohl der Straßenverkehr offensichtlich nicht gefährdet ist und welche Rodungen noch zu erwarten sind.
Die Landesregierung begründet in ihrer Antwort die Fällungen damit, dass die Bäume vom Kiefernprachtkäfer befallen waren und eine Ausbreitung auf weitere Kiefernbestände des Merzenicher Erbwaldes verhindert werden musste. Zudem stellten die befallenen Bäume eine potenzielle Gefahr für den Straßenverkehr dar.
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