#HambiBleibt

Welche Beweggründe hatte die Landesregierung, RWE GPS-Daten und Bilder von Baumhäusern im Hambacher Wald anzubieten?

Mit Schreiben vom 2. Juli 2018 stellte RWE einen Antrag auf Räumung des Hambacher Waldes. In der Folgezeit kam es zu Gesprächen zwischen RWE und der Landesregierung betreffend dieses Vorhabens. Bei einem solchen Gespräch am 26. Juli 2018 bot die Landesregierung RWE an, GPS-Daten und Lichtbilder zur Lage und zum Zustand der Baumhäuser im Hambacher Wald zu übermitteln. Hintergrund war, dass sich RWE weiterhin bemühte, den zivilrechtlichen Weg in der Sache zu beschreiten. Dies steht im Widerspruch zu der Behauptung im Antrag von RWE vom 2. Juli 2018, den zivilrechtlichen Weg als Möglichkeit ausgeschlossen zu haben.
 
Diese Informationen sind durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bekannt geworden, deren Beantwortung durch die Landesregierung auf der Seite www.fragdenstaat.de am 26. November 2019 veröffentlicht wurde.
 
Diese neuen Erkenntnisse werfen wiederholt die übergeordnete Frage auf, in welchem Verhältnis sich die Landesregierung selbst zu RWE gesehen hat. Wäre es zur Übermittlung der Daten gekommen, ist überdies fraglich, ob die Landesregierung überhaupt rechtlich dazu befugt gewesen wäre, diese Daten an RWE als Privatunternehmen weiterzugeben.

Dieser Ungeheuerlichkeit gehe ich mit dieser Kleinen Anfrage nach. Die Antworten der Landesregierung liegen an dieser Stelle vor.

Ich schließe mich der Einschätzung meiner Kollegin Verena Schäffer in Bezug auf die Antwort der Landesregierung an:

„Mich irritiert sehr, dass die Polizei RWE Ende August 2018 Fotos und GPS-Daten der Baumhäuser im Hambacher Wald übergeben hat, obwohl zu dieser Zeit schon feststand, dass die Landesregierung die Räumung des Waldes anordnen wird. Die Landesregierung zog das Polizeigesetz als Rechtsgrundlage zur Übermittelung der Daten von der Polizei an RWE heran, um die RWE dabei zu unterstützen, vor Zivilgerichten eine Räumung des Waldes durchzusetzen. Es ist äußerst fraglich, ob das Polizeigesetz als Rechtsgrundlage für die Datenübermittelung tatsächlich ausreicht.“

Über unsere Kleine Anfrage & die Antworten der Landesregierung berichtete unter anderem die Tageszeitung nd.

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