Braunkohle

Wer zahlt für die Folgekosten der Braunkohle?

Die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Folgeschäden der Braunkohletagebaue sind bei RWE, Vattenfall und MIBRAG nicht ausreichend gesichert. Ohne rasches politisches Handeln könnten Steuerzahler*innen und betroffene Bundesländer auf den Folgekosten der Braunkohle sitzen bleiben. Das ist die Kernaussage einer neuen Studie des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS). Auftraggeber sind die Heinrich-Böll-Stiftung, die Klima-Allianz Deutschland, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Die Studie zeigt uns den politischen Handlungsbedarf klar auf: Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht auf den Folgekosten der Braunkohle sitzen bleiben. Wir brauchen dringend ein unabhängiges Gutachten, das die Folgekosten in den Tagebaugebieten für die Renaturierung, die sichere Herstellung der Restseen und die Bewältigung der Langzeitschäden klar beziffert. Es muss endlich transparent gemacht werden, welche Kosten auf RWE zukommen und wie diese gedeckt werden sollen. Es kann nicht sein, dass am Ende die Steuerzahler die Zeche für Unternehmen zahlen, die sich jahrzehntelang mit der Braunkohle eine goldene Nase verdient haben.

Als erstes sollte die Bergbehörde prüfen, ob sie die im Bundesberggesetz vorgesehene Sicherheitsleistung erheben muss, um die bereits jetzt bekannten Folgekosten abzusichern. In einem nächsten Schritt sollte dann ein Gutachten die Grundlage für weitere Überlegungen für eine sichere Finanzierung der Folgekosten sein, wie es bereits bei der Steinkohle geschehen ist. Bei der Abwicklung der Steinkohle wurde klar beziffert, welche Kosten es geben wird. Das Ergebnis war eine vom Unternehmen unabhängige Finanzierung in einer Stiftung. Ein Modell wie dieses fehlt bisher in der Braunkohle.

Die Heinrich-Böll-Stiftung leitet folgende Empfehlungen bzw. stufenweise Forderungen aus dem Ergebnis der Studie ab:

Alle Kosten müssen auf den Tisch

Folgekosten des Braunkohletagebaus und Rückstellungen der Betreiber müssen im Detail dargelegt werden. Bundesregierung und/oder Landesregierung sollten ein unabhängiges Kostengutachten (vulgo Stresstest) beauftragen. No-regret-Forderung, die im bestehenden Rechtsrahmen umgesetzt werden könnte.

Sicherheitsleistungen für den Insolvenzfall erheben

Noch eine no-regret-Forderung: Bergbehörden können nach BBergG §56 bereits heute Sicherheitsleistungen von den Betreibern fordern, auch nachträglich. Mit einer Änderung des BBergG könnte das verbindlich gemacht werden.

Haftung der Mutterkonzerne sicherstellen

Langfristige Maßnahme. Dazu müsste die Bundesregierung ein Nachhaftungsgesetz auf den Weg bringen.

Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds (mit Nachschusspflicht)

Langfristige Maßnahme. Verspricht die höchste Sicherheit, wäre echter "Paradigmenwechsel". Sollte nur diskutiert werden, wenn "Stresstest" ergibt, dass die internen Rückstellungen nicht reichen. Würde die langfristigen Folgekosten auffangen.

Weitere Informationen zum heute veröffentlichten Gutachten finden Sie hier: https://www.boell.de/de/2016/06/07/finanzielle-vorsorge-im-braunkohlebereich

Auch die GRÜNE Fraktion hat im vergangenen Jahr mit dem Gutachten "Auswirkungen der Grundwasserhaltung im Rheinischen Braunkohlenrevier auf die Topographie und die Grundwasserstände, sowie daraus resultierende Konsequenzen für Bebauung, landwirtschaftliche Flächen, Infrastruktur und Umwelt" einen Grundstein gelegt. Das Gutachten macht deutlich, dass es auch in der Braunkohle Ewigkeitslasten geben wird, die finanziert werden müssen.

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