Bergschäden

Wir bleiben am Ball: Große Anfrage "Bergschäden durch den Braunkohletagebau"

In der letzten Legislaturperiode haben wir eine so genannte Große Anfrage zum Thema Bergschäden durch den Braunkohletagebau an die Landesregierung gerichtet. Die Neuwahl des Landtags hat es notwendig gemacht, dass wir diese Große Anfrage erneut stellen.

Am Ziel unserer neuen Großen Anfrage hat sich nichts geändert: Rechte und Informationsmöglichkeiten der betroffenen Menschen gilt es erheblich  zu verbessern. Das Bundesberggesetz sieht nämlich leider im Fall des Braunkohleabbaus nicht vor, dass Daten der Auswirkungen des Tagebaus dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht werden. Die vom Braunkohletagebau geschädigten Bürgerinnen und Bürger haben daher kaum die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Schäden an ihrem Eigentum durch den Tagebau entstanden sind. Viele der relevanten Daten sind Eigentum des bergbautreibenden Unternehmens, müssen jedoch nicht der zuständigen Bergbehörde vorgelegt werden.

Die Anfrage soll zum einen klären, welche Möglichkeiten und Pläne die Landesregierung hat, Daten offen zu legen und Bergbaubetroffene zu unterstützen. Zum anderen soll besser eingeschätzt werden können, welche möglichen Ewigkeitslasten durch den Wiederanstieg des Grundwassers auf das bergbautreibende Unternehmen und ggf. auf das Land zukommen können.

Deshalb haben wir Grüne uns mit der SPD im Koalitionsvertrag auf eine Einführung der Beweislastumkehr eingesetzt. Künftig sollen die Unternehmen nachweisen müssen, dass ein Schaden nicht durch den Braunkohle-Abbau entstanden ist – statt umgekehrt von den Betroffenen die Ursachen-Beweise einzufordern.

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