Die Liste aller Kindertagesstätten, die als Härtefall bei der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren eingestuft werden, ist jetzt veröffentlicht. Ich freue mich, dass alle der Landesregierung aus dem Kreis Gütersloh gemeldeten Anträge eine Bewilligung erhalten werden. Der beantragte Landeszuschuss wird in vollem Umfang gewährt werden. Das bedeutet für unseren Kreis einen Betrag von beachtlichen 3,11 Millionen Euro, 638.000 Euro davon in der Stadt Gütersloh. Voraussetzung dafür ist, dass der Nachtragshaushalt 2010 im Landtag am 16.12. beschlossen wird. Die Mittelfreigabe wird unmittelbar danach erfolgen. So können zum Kindergartenjahr 2011/2012 die neuen Plätze fertig gebaut sein. Ich fordere die CDU-Landtagsabgeordneten aus unserem Kreis, Frau Doppmeier und Herrn Dr. Brinkmeier, auf, sich dem Kindergartenausbau nicht in den Weg zu stellen und dem Nachtragshaushalt im Landtag zuzustimmen.
Für alle Kitas, die nicht als Härtefälle gemeldet sind, muss das weitere Verfahren noch abgestimmt werden. Als Grüne wollen wir, dass der noch von Ex-Minister Laschet (CDU) verhängte Förderstopp aufgehoben wird. Auch alle anderen entscheidungsreifen Anträge sollen schnellstmöglich eine Bewilligung erhalten.
Zum Hintergrund:
Die alte schwarz-gelbe Landesregierung hatte im Juni 2010 noch einen faktischen Förderstopp erlassen müssen, weil im Landeshaushalt zu wenig Geld für den U 3 Ausbau vorgesehen war. Statt der schwarz-gelben 5 Millionen Euro Landesmittel im Haushalt 2010 wird nun ein Rettungsschirm von 520 Millionen Euro gespannt. 170 Millionen Euro gehen nach Verabschiedung des Haushalts als Soforthilfe an die vom örtlichen Jugendamt benannten Härtefälle. 370 Millionen Euro sind als langfristige Unterstützung vorgesehen, um zukünftige Finanzierungsengpässe zu verhindern und ein Urteil des Landesverfassungsgerichts umzusetzen. Demnach hat das Land die Verpflichtung zu einem stärkeren finanziellen Engagement beim U 3 Ausbau (Konnexität).
Die 1300 Härtefalle sind Einrichtungen, die sich mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn im Umbau befinden, Einrichtungen mit bewilligten und belegten U 3 Plätzen ohne entsprechende bauliche Umsetzung sowie Einrichtungen (Provisorien), die sowohl aus U 3 Fördermitteln und gleichzeitig aus Fördermitteln des Konjunkturpakets 2 gefördert werden. Bei letzteren muss bekanntlich bis 31.12.2010 ein Baubeginn erfolgen.
Eine Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier.
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