Gemeinsam mit den Fraktionskollegen Johannes Remmel und Horst Becker hatte ich die Landesregierung gefragt, welchen Restkohlenbedarf die Landesregierung für die Kraftwerke im Rheinischen Revier ansetzt. Doch wieder einmal verweigert sich die Landesregierung einer Antwort: Statt sich inhaltlich mit unseren Berechnungen zum Restkohlebedarf der einzelnen Braunkohlekraftwerksblöcke auseinanderzusetzen, stellt die Landesregierung unsere durchaus konservativen Annahmen in Frage, liefert dafür aber keine alternative Rechnung.
Diese Informationspolitik der Landesregierung werden wir nicht akzeptieren und berufen uns bei unseren erneuten Nachfragen auf das so genannte "Priggen-Urteil": In einem Organstreitverfahren hatte der damalige NRW-Landtagsabgeordnete Reiner Priggen gegen die Landesregierung Nordrhein-Westfalen geklagt. Er beantragte darin, festzustellen, dass die Antragsgegnerin ihm zustehende Informationsansprüche, u.a. im Zusammenhang mit den finanziellen Lasten für das Land aus den Steinkohlebeihilfen, nicht oder nur teilweise erfüllt habe. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) für das Land Nordrhein-Westfalen gab dem Abgeordneten Priggen in seinem Urteil vom 19. August 2008 (Landtagsvorlage 14/2019) in einigen wesentlichen Punkten recht.
So stellt der VGH in seiner Urteilsbegründung (Vorlage 14/2019 - S. 29) unmissverständlich fest: „Der in Art. 30 Abs. 2 LV NRW gewährleistete Status des Abgeordneten schließt einen grundsätzlichen Anspruch auf vollständige und zutreffende Beantwortung seiner an die Landesregierung gerichteten parlamentarischen Anfrage ein […].“ Das Anfragerecht erstrecke sich lt. VGH-Urteil auf alle Bereiche, für welche die Regierung zuständig sei, was nicht nur das Regierungshandeln im engeren Sinne betreffe, sondern es umfasse „darüber hinaus alle Gegenstände, für welche die Regierung unmittelbar oder mittelbar zuständig […]“ sei (S. 30).
Wir gehen daher davon aus, dass die Landesregierung verpflichtet ist, die in unseren ursprünglichen Kleinen Anfragen gewünschten Informationen zu erfragen bzw. auf der Grundlage der bislang den Genehmigungs- bzw. Immissionsschutzbehörden vorliegenden Daten zu erschließen und den Fragestellerinnen und Fragestellern zugänglich zu machen und fragen erneut nach den benötigten Kohlemengen, dem Treibhausgasausstoß und der Stromerzeugung der einzelnen Kraftwerke.
Alle Kleinen Anfragen dazu hier (die Antworten finden sich weiter unten im nächsten Block):
- Betriebs- und Emissionsdaten für das rheinische Braunkohlekraftwerk Niederaußem K (BoA1) 1) (Abbaugebiete Garzweiler und Hambach) offenlegen
- Betriebs- und Emissionsdaten für das rheinische Braunkohlekraftwerk Niederaußem H 1) (Abbaugebiete Garzweiler und Hambach) offenlegen
- Betriebs- und Emissionsdaten für das rheinische Braunkohlekraftwerk Niederaußem G1) (Abbaugebiete Garzweiler und Hambach) offenlegen
- Betriebs- und Emissionsdaten für das rheinische Braunkohlekraftwerk Neurath G (BoA3) 1) (Abbaugebiete Garzweiler und Hambach) offenlegen
- Betriebs- und Emissionsdaten für das rheinische Braunkohlekraftwerk Neurath F (BoA2) 1) (Abbaugebiete Garzweiler und Hambach) offenlegen
- Betriebs- und Emissionsdaten für das rheinische Braunkohlekraftwerk Neurath E 1) (Abbaugebiete Garzweiler und Hambach) offenlegen
- Betriebs- und Emissionsdaten für das rheinische Braunkohlekraftwerk Neurath D 1) (Abbaugebiete Garzweiler und Hambach) offenlegen
- Betriebs- und Emissionsdaten für das rheinische Braunkohlekraftwerk Niederaußem C 1) (Abbaugebiete Garzweiler und Hambach) offenlegen
- Betriebs- und Emissionsdaten für das rheinische Braunkohlekraftwerk Niederaußem D 1) (Abbaugebiete Garzweiler und Hambach) offenlegen
- Betriebs- und Emissionsdaten für das rheinische Braunkohlekraftwerk Neurath C 1) (Abbaugebiete Garzweiler und Hambach) offenlegen
- Betriebs- und Emissionsdaten für das rheinische Braunkohlekraftwerk Neurath B 1) (Abbaugebiete Garzweiler und Hambach) offenlegen
- Betriebs- und Emissionsdaten für das rheinische Braunkohlekraftwerk Neurath A 1) (Abbaugebiete Garzweiler und Hambach) offenlegen
Antworten der Landesregierung:
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