Atomkraft
Teil des Archivs – zuletzt aktualisiert am 3.9.2019
Der Atomausstieg ist erst dann komplett, wenn die gesamte atomare Wirtschaftskette stillgelegt ist. Dazu gehört selbstverständlich auch die Aufbereitung und Anreicherung.
Ende 2021 wird das letzte Atomkraftwerk Deutschlands vom Netz gehen. Obwohl es in NRW kein in Betrieb befindliches AKW mehr gibt, ist NRW dennoch in vielfältiger Weise von den Problemen und Bedrohungen der Atomkraftnutzung betroffen.
Standorte der atomwirtschaftlichen Anlagen in NRW
In NRW selbst lagert an 6 Orten radioaktiver Abfall, im Jahr 2017 waren es insgesamt mehr als 13.000 Tonnen.
Neben dem Zwischenlager Ahaus gibt es an den ehemaligen Atomkraftwerken Würgassen und Hamm-Uentrop Zwischenlager, ebenso am Forschungszentrum Jülich, an der Urananreicherungsanlage in Gronau, sowie an der Konditionierungsanlage für radioaktive Abfälle in Duisburg. Schließlich existiert noch eine vorübergehende Lagerung in der Schmelzanlage für leichtaktive Abfälle in Krefeld.
Atomtransporte in und durch NRW
Einhergehend mit der Lagerung von Atommüll in NRW und bedingt durch die atomaren Aktivitäten in Deutschland und angrenzenden Ländern werden gewaltige Mengen atomarer Produkte und Abfälle durch NRW transportiert. So gab es im Jahr 2017 über 600 Atomtransporte in und durch NRW. Davon 64 Atommülltransporte, 332 (11.500 Tonnen) aufgrund der kommerziellen Urananreicherungsanlage in Gronau sowie mindestens 200 Transittransporte durch NRW.
AKWs in umliegenden Regionen
Die belgischen Bröckelreaktoren in Tihange und Doel stehen dicht an der Landesgrenze und auch das niedersächsische AKW Grohnde ist nur wenige Kilometer von NRW entfernt.
Land und Bund müssen sich für die Stilllegung der gefährlichen Bröckelreaktoren in Belgien und Frankreich einsetzen. Wir brauchen europaweite Regelungen, die es Bürger*innen und Anrainerstaaten ermöglichen, Einfluss auf die Sicherheitsanforderungen von grenznahen Atomkraftwerken zu nehmen.
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 und die darauf beruhende Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 sind seit dem 31. Dezember 2018 in Kraft. Damit hat die Bundesregierung das deutsche Strahlenschutzrecht an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst und erheblich erweitert, beispielsweise im Hinblick auf die Notfallvorsorge, den Schutz vor dem natürlich radioaktiven Edelgas Radon, den Schutz vor Radioaktivität in bestimmten Bauprodukten oder den Schutz vor radioaktiven Altlasten. Sie setzte damit die Richtlinie 2013/59/Euratom vom 5. Dezember 2013 in nationales Recht um, in der die fortentwickelten Euratom-Grundnormen im Strahlenschutz festgelegt sind. Mit dieser Kleinen Anfrage frage ich die Landesregierung, welche Änderungen sich dadurch für die Landespolitik und Landesverwaltung im Bereich Strahlenschutz ergeben.
Ich freue mich, dass Rebecca Harms MdEP, Abgeordnete im Europaparlament und Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE), nach Düsseldorf kommt und uns über die aktuellen atompolitischen Diskussionspunkte in Europa informieren wird, von Laufzeitverlängerungen über die Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg und Aktuellem zu belgischen und französischen Pannenreaktoren bis zum EURATOM-Vertrag.
In Talkshows präsentiert sich Laschet gerne als großer Atomkraftgegner, im politischen Handeln weigert er sich hingegen beharrlich Verantwortung zu übernehmen. Ministerpräsident Laschet verkündete in der Vergangenheit bereits mehrfach Aktivitäten gegen grenznahe Atomkraftwerke, die sich im Nachhinein als Luftnummern entpuppten. Ende 2017 behauptete er beispielsweise, in Gesprächen mit der belgischen Regierung über die Abschaltung von Tihange zu sein. Die Antwort auf die Kleine Anfrage 667 ergab jedoch, dass die Gespräche erst Monate später stattfanden, sie blieben letztendlich sogar ergebnislos.
Laut Bericht der Westfälischen Nachrichten vom 17.08.2018 sind in der Urananreicherungsanlage Gronau im Spind eines Mitarbeiters Waffenteile entdeckt worden. Bei der Durchsuchung der Privatwohnung des Mitarbeiters wurden weitere Waffen und Chemikalien sichergestellt. In meiner Kleinen Anfrage habe ich nachgehakt, wie es dazu kommen konnte und welche Konsequenzen die Landesregierung aus diesem Vorfall zieht.
In Jülich lagern aktuell 152 Atommüll-Castoren ohne gültige Genehmigung. Die Genehmigung zur Zwischenlagerung ist 2013 ausgelaufen. Nicht nur ist unklar, was genau mit dem Atommüll geschieht, sondern wer über den Verbleib entscheidet: Bund oder Land? Mit meiner Kleinen Anfrage wollte ich Klarheit schaffen, die Antwort der Landesregierung liegt nun vor. Es zeigt sich, die Aussage der Bundesregierung aus dem März 2018, es entscheide das NRW-Wirtschaftsministerium, war nicht richtig.