Energie
Teil des Archivs – zuletzt aktualisiert am 6.9.2019
NRW ist das Energieland Nummer 1. Doch noch immer ist ein großer Teil der Energieversorgung NRWs durch Braun- und Steinkohle geprägt (69% des nordrhein-westfälischen Energiemixes setzten sich 2016 aus Kohlestrom zusammen) und die Energiewende geht schleppender als in anderen Bundesländern voran. Unter der aktuellen Landesregierung hat besonders die Windenergie zu leiden. Neue Abstandsregelungen und Auflagen haben dazu geführt, dass der Windenergieausbau in NRW einen historischen Tiefstand erreicht hat. Im ersten Halbjahr 2019 wurden laut LEE gerademal 14 neue Windenergieanlagen errichtet.
Wir GRÜNE arbeiten daran, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien ambitionierter vorankommt und der Kohleausstieg schnellstmöglich vollzogen wird.
Unten sehen Sie meine Aktivitäten zum großen Themenkomplex Energie. Zudem habe ich Informationen zu den Themen Stromversorgung/Stromnetz und Windenergie auf getrennten Seiten zur Verfügung gestellt.
Weitere Infos zu aktuellen landespolitischen Entwicklungen im Klima- und Energiebereich werden regelmäßig über unseren Newsletter versandt.
Weitere Energiethemen
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Fragen und Antworten zu Energiethemen
FAQ zur Stromversorgung und Stromnetzen
FAQ zu Windenergie
Das Landesförderprogramm „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“(progres.NRW) ist mit seinen unterschiedlichen Programmbereichen das wichtigste Förderinstrument der Landesregierung Nordrhein-Westfalens für die Unterstützung der Energiewende in unserem Land. Ich möchte mit dieser Kleinen Anfrage in Erfahrung bringen, wie hoch die Fördersummen 2018 waren und welche Förderbedingungen sich für 2019 ergeben.
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 und die darauf beruhende Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 sind seit dem 31. Dezember 2018 in Kraft. Damit hat die Bundesregierung das deutsche Strahlenschutzrecht an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst und erheblich erweitert, beispielsweise im Hinblick auf die Notfallvorsorge, den Schutz vor dem natürlich radioaktiven Edelgas Radon, den Schutz vor Radioaktivität in bestimmten Bauprodukten oder den Schutz vor radioaktiven Altlasten. Sie setzte damit die Richtlinie 2013/59/Euratom vom 5. Dezember 2013 in nationales Recht um, in der die fortentwickelten Euratom-Grundnormen im Strahlenschutz festgelegt sind. Mit dieser Kleinen Anfrage frage ich die Landesregierung, welche Änderungen sich dadurch für die Landespolitik und Landesverwaltung im Bereich Strahlenschutz ergeben.
Die „Kommission Wachstum, Struktur und Beschäftigung“ (sog. „Kohlekommission“) hat in einem Abwägungsprozess unter Beteiligung eines breiten Spektrums gesellschaftlicher Organisationen am 26. Januar 2019 den Einstieg in den Ausstieg aus der Kohleverstromung in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen und dabei eine fast einstimmige Kompromisslösung gefunden. Wie sieht es aus mit den Restkohlebedarfen und den Abschaltungen der Kraftwerksblöcke? Meine Fraktionskollegen Horst Becker, Johannes Remmel und ich haken nach bei der Landesregierung.
Für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 13. März 2019 hat die GRÜNE-Fraktion um einen Bericht der Landesregierung zum aktuellen Stand des Monitorings zum Klimaschutzplan NRW gebeten. Im Bericht der Landesregierung (Vorlage 17/1801) wird auf die Aktivitäten der Landesregierung zur Erreichung des Ziels einer klimaneutralen Landesregierung bis zum Jahr 2030 eingegangen. In der Sitzung des Ausschusses ging Minister Pinkwart auf Rückfragen nicht konkret ein.
Anfang Februar berichtete die Presse umfangreich darüber, dass die Landesregierung seit Amtsantritt zahlreiche Gutachten und andere Beratungsdienstleistungen für mindestens 16,5 Millionen Euro in Auftrag gegeben hat (siehe u.a. „Aachener Zeitung“ vom 2.Februar 2019). Darunter soll sich nach Presseberichterstattung u.a. auch ein Rechtsgutachten zum Antrag von RWE auf behördliches Einschreiten im Hambacher Wald im Auftrag des Innenministeriums für 25.000 bis 50.000 Euro befinden. Dem Bauministerium sollen für externe Beratungskosten knapp 20.000 Euro im Zusammenhang mit der Räumung der Baumhäuser am Tagebau Hambach entstanden sein. Meine Fraktionskolleg*innen Verena Schäffer, Horst Becker, Mehrdad Mostofizadeh und ich wollen mit dieser Kleinen Anfrage in Erfahrung bringen, in welchem Zusammenhang der RWE-Antrag und das Vorgehen der Landesregierung im Zuge der Räumungen im Hambacher Forst standen. Die Antwort der Landesregierung zeigt: Brandschutz war tatsächlich ein Vorwand. Die Landesregierung handelte im Auftrag von RWE.