Kleine Anfragen

Kleine Anfragen sind ein bewährtes Mittel für die Opposition, wenn sie Informationen von der Landesregierung zu bestimmten Themen haben will. Maximal fünf Fragen zu einem Themenkomplex dürfen eingereicht werden. Die Landesregierung hat anschließend vier Wochen Zeit, um zu antworten.
Auch ich stelle zu unterschiedlichsten Themen Kleine Anfragen und stelle diese sowie die dazu eingegangenen Antworten der Landesregierung hier zusammen.

Wie kam es zu der Besetzung des Geschäftsführers der neuen Landesgesellschaft „Energie- und Klimaagentur NRW“?

Wie wird die Landesregierung die Erkenntnis, dass ein Erhalt der Dörfer mit den Empfehlungen der Kohlekommission vereinbar ist, in ihrer Leitentscheidung berücksichtigen?

Welche Fortschritte macht die Landesverwaltung bei der Erreichung ihrer Klimaneutralität?

Wie ist der Stand bei der Novellierung des Klimaschutzgesetzes und der Entwicklung eines Klimaschutzaudits für NRW?